Saarland

Gerichtsurteil: Grubenwasseranstieg bleibt trotz Klagen genehmigt!

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat kürzlich die Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg abgewiesen. Diese Entscheidung betrifft die Gemeinden Nalbach, Saarwellingen sowie die Stadt Lebach, die im Sommer 2023 Klage eingereicht hatten. Die Ergebnisse dieser Entscheidung wurden nun veröffentlicht.

Bei der Beurteilung der Klagen wertete das Gericht zahlreiche Fachgutachten aus und hörte verschiedene Gutachter an. Das Gericht stellte fest, dass in den betroffenen Kommunen keine schweren Schäden an kommunalen Gebäuden oder Einrichtungen durch Bodenbewegungen oder Erschütterungen zu befürchten seien. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit von gesundheitsgefährdenden Ausgasungen als gering eingeschätzt, und es wurde keine Gefährdung des Trinkwassers festgestellt. Die Urteile des OVG sind bislang noch nicht rechtskräftig; es besteht die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Details zum Gerichtsurteil

Die Klagen der Städte und Gemeinden richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes von 2021 zur Teilflutung von Gruben ehemaliger Bergwerke. Die Kläger befürchteten Schäden durch Hebungen des Bodens, Erschütterungen, Gesundheitsgefahren aufgrund von Gasaustritten sowie eine Verschlechterung der Grundwasserqualität. Mit dem aktuellen Gerichtsurteil rückt der geplante Grubenwasseranstieg auf minus 320 Meter näher.

Wie die [SR.de](https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/urteil_zum_grubenwasseranstieg_saarland_100.html) berichtete, wurde die Revision vom OVG nicht zugelassen. Die unterlegenen Kommunen haben die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Der Anwalt dieser Kommunen wartet derzeit auf die Begründung des Gerichts, bevor eine Entscheidung über eine Beschwerde getroffen wird. Interessanterweise hatte die Gemeinde Merchweiler im Sommer 2024 einen ähnlichen Rechtsweg ohne Erfolg beschritten. In der Vergangenheit genehmigte die saarländische Landesregierung die Teilflutung der ehemaligen Gruben unter Auflagen, und beim Oberbergamt liegen noch 15 Widersprüche gegen den Abschlussbetriebsplan vor.

Die RAG, die die Grubenwasseraufstiegspläne umsetzen möchte, begrüßt das Urteil als Bestätigung ihrer Rechtsauffassung. Der RAG-Pressesprecher Christof Beike äußerte, das Urteil sei ein wichtiger Schritt in der Umsetzung des Grubenwasserkonzepts, welches als ökologisch und ökonomisch sinnvoll beschrieben wird.