
In Bad Nenndorf dürfen türkische Schüler aus einer Familie, die nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei floh, vorerst in Deutschland bleiben. Die Entscheidung betrifft die Geschwister Imam, Mustafa und Güler sowie deren Mutter, die ihre Existenz nach dem Erdbeben am 6. Februar 2023 in der Türkei verloren hat. Dies wurde von Silke Seidel, der Direktorin des Gymnasiums, sowie von der Pressestelle des Landkreises bestätigt.
Die zuständige Ausländerbehörde hat eine weitere Duldung für die Familie erlassen. Eine finale Entscheidung der Härtefallkommission steht jedoch noch aus. Diese Kommission prüft Anträge auf Aufenthaltserlaubnis aus besonderen humanitären Gründen, die in Deutschland angesiedelt sind.
Demonstrationen und Unterstützung
Die Situation der Familie hat große öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Am 28. Februar 2023 organisierten Schüler des Bad Nenndorfer Gymnasiums eine Demonstration gegen die drohende Abschiebung, an der rund 700 Schüler teilnahmen. Darüber hinaus wurden über 1000 Unterschriften gesammelt, um für den Verbleib der Familie zu plädieren. Diese Petition soll der Härtefallkommission übermittelt werden, um die Integration der Familie zu untermauern.
Die Mutter der Kinder hat in einem Gastronomiebetrieb in Bad Nenndorf Arbeit gefunden, was zu einer besseren Integration der Familie in die deutsche Gesellschaft beiträgt. Das Innenministerium des Landes hat bereits Stellung zu dem Fall genommen, jedoch bleibt die Entscheidung der Härtefallkommission aus.
Das Verfahren der Härtefallkommission, die in allen Bundesländern gemäß § 23a AufenthG existiert, ermöglicht es Personen, die von Abschiebung bedroht sind, sich an diese zu wenden. Diese Kommission überprüft, inwieweit die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind. Dabei spielen Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse und soziale Bindungen eine entscheidende Rolle, wie auf [asyl.net](https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/von-der-duldung-zum-bleiberecht/das-haertefallverfahren) erläutert wird.