Tuttlingen

Protest gegen Rückbau: Natur in Gefahr am Bronner Wehr in Fridingen!

Das Bronner Wehr in der Donau bei Fridingen soll abgebaut werden, was auf deutlichen Widerstand bei der Bevölkerung stößt. Der Rückbau wurde im Sommer 2022 öffentlich bekannt gegeben und zielt darauf ab, die Durchwanderbarkeit der Donau zu verbessern sowie den ökologischen Zustand gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu optimieren. Aktuell staut sich das Wasser etwa 2,5 Kilometer vor dem Wehr und wird als „Quasi-See“ bezeichnet.

Kritiker des Vorhabens befürchten, dass der Rückbau den Lebensraum verschiedener Tierarten gefährden könnte und die Natur der Region beeinträchtigt wird. Aufgrund des Widerstands beantragte das Regierungspräsidium (RP) ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren beim Landratsamt Tuttlingen, um die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Rückbaus einzuleiten. Die dazugehörigen Planungsunterlagen müssen nach einer öffentlichen Bekanntmachung vier Wochen lang in den Rathäusern ausgelegt werden. Derzeit sind diese Unterlagen jedoch nicht vollständig, da einige Dokumente nachgereicht werden müssen.

Änderung des Genehmigungsverfahrens

Das Regierungspräsidium Freiburg plant zudem, die Bevölkerung und Gewässernutzer stärker in den Rückbau des Wehrs einzubeziehen. In einer Informationsveranstaltung wurde bekannt gegeben, dass der Landesbetrieb Gewässer beim Landratsamt Tuttlingen einen Antrag auf Änderung des Genehmigungsverfahrens gestellt hat. Anstelle einer traditionellen wasserrechtlichen Plangenehmigung soll nun ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Diese Änderung bedeutet, dass die Planunterlagen ebenfalls nach einer öffentlichen Bekanntmachung für vier Wochen in den Rathäusern ausgelegt werden müssen. Interessierte Bürger können die Planungen und Gutachten einsehen und Stellungnahmen beim Landratsamt abgeben. Michael Ortlieb, Referatsleiter des RP, betont die Bedeutung von Transparenz in dieser gewässerökologischen Maßnahme und stellt in Aussicht, dass die Gemeinden Fridingen und Buchheim die eingereichten Planunterlagen vor der öffentlichen Bekanntmachung erhalten und auf ihren Internetseiten veröffentlichen können.