
In Neunkirchen hat Vizebürgermeister Marcus Berlosnig (FPÖ) einen Vorstoß zur Einführung einer Bausperre für Teile der Stadt unternommen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, Fehlentwicklungen in der Stadt zu verhindern. Berlosnig argumentierte, dass die geplanten Gebiete als Grünland-Freihalteflächen gewidmet werden sollen. Trotz der starken Gegenstimmen, insbesondere von Stadtrat Günther Kautz (SPÖ), wurde die Bausperre mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ beschlossen.
Kautz äußerte Bedenken hinsichtlich der Bürokratisierung, die mit dieser Bausperre einhergehen würde. Er verwies auf den anstehenden Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan, die für die Stadt in Arbeit sind. Besondere Sorgen machte er sich über die Einbeziehung der Uhlandstraße in die Bausperre und die damit verbundenen Folgen. Trotz dieser Argumente wurde die Bausperre durch das Stimmenverhältnis im Gemeinderat letztlich durchgesetzt, wie [meinbezirk.at](https://www.meinbezirk.at/neunkirchen/c-lokales/bausperre-im-stadtgebiet-mit-spoe-gegenstimmen-durchgeboxt_a7248262) berichtete.
Gerichtliche Entscheidungen zu bautechnischen Angelegenheiten
Das Gericht setzte die Frist für den Abbruch auf den 31. März 2020 neu fest, nachdem die ursprüngliche Frist bereits abgelaufen war. Eine baubehördliche Überprüfung hatte ergeben, dass die genannten Gebäude konsenslos errichtet wurden. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass die Gebäude nicht unter die Definition eines Gebäudes gemäß der NÖ Bauordnung fallen, doch das Gericht entschied anders. Seine Entscheidung basierte auf den geltenden Bestimmungen der NÖ BO 2014 und der NÖ Raumordnungsgesetzgebung. Diese Informationen wurden in einem Urteil veröffentlicht, wie [ris.bka.gv.at](https://ris.bka.gv.at/judikaturentscheidung.wxe?abfrage=lvwg&dokumentnummer=lvwgt_ni_20190719_lvwg_av_722_001_2018_00&ShowPrintPreview=True) dokumentiert.