
Ein Stalker der schwedischen Skilangläuferin Frida Karlsson wurde verurteilt. Der 64-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe und muss rund 3.650 Euro Schadenersatz zahlen. Er hatte über ein Jahr versucht, mit der 25-jährigen Langlauf-Weltmeisterin in Kontakt zu treten, wie WZ.de berichtete. Das Amtsgericht in Ångermanland stellte fest, dass der Stalker nie eine Antwort von Karlsson erhielt und sie mehrfach aufsuchte, während er ein ihm auferlegtes Kontaktverbot ignorierte.
Die Kontaktversuche waren intensiv und langanhaltend, was eine Verletzung ihrer Rechte darstellte. Zwischen Oktober 2023 und Februar 2025 schickte der Stalker Karlsson zahlreiche SMS und rief sie über 200 Mal an. Er hatte mehr als 7.000 Fotos von ihr auf seinem Smartphone gespeichert und buchte sogar ein Flugticket nach Teneriffa, wo Karlsson sich im Trainingslager aufhielt. Karlsson äußerte sich zunächst nicht öffentlich zu dem Urteil.
Details des Falls
Vor Gericht berichtete Karlsson, dass sie sich nach verschiedenen Vorfällen unsicher gefühlt habe, sogar in ihrer Wohnung in Östersund. Der Mann war bereits zuvor außerhalb ihrer Wohnung in Östersund im August 2023 aufgetaucht, was ihr Stress und Angst bereitete. Dies war nicht das erste Mal, dass er sie suchte; ähnliche Vorfälle hatten zuvor in Stockholm und Sollefteå stattgefunden, wie Sweden Herald ausführte.
Nach dem Vorfall in Östersund sah sich Karlsson gezwungen, eine neue Wohnung zu suchen, da sie sich unsicher fühlte. Der Stalker wurde am 21. Februar 2024 festgenommen und hatte seitdem gegen ein Kontaktverbot verstoßen. Er behauptete, dass er und Karlsson in einer romantischen Beziehung stünden, basierend auf ihren Instagram-Beiträgen. Trotz dieser Behauptung hatte Karlsson seine Nummer blockiert und nicht auf seine Kontaktversuche reagiert. Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten für den Angeklagten, der seine Schuld bestreitet und eine Freispruch oder eine Bewährungsstrafe anstrebt.