
Ein 54-jähriger Radfahrer in Murrhardt (Rems-Murr-Kreis) sorgte am Dienstagnachmittag für Aufregung, als er in einer Hecke feststeckte. Laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten war der Mann stark alkoholisiert, konnte kaum stehen und hatte sich eingenässt, als die Polizei zu Hilfe gerufen wurde. Die Beamten mussten ihn aus der Hecke befreien. Anschließend musste der Radfahrer eine Blutprobe abgeben und wurde zur Ausnüchterung ins Polizeirevier gebracht. Er sieht sich nun einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegenüber, genaue Promilleangaben wurden nicht gemacht.
In einem weiteren Vorfall fiel am frühen Mittwochmorgen ein 62-jähriger Radfahrer in Waiblingen auf. Er fuhr mit etwa 1,4 Promille auf dem Gehweg an der Alten Bundesstraße und hatte Schwierigkeiten, von seinem Rad abzusteigen. Wie bereits beim 54-Jährigen wird auch gegen ihn wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt.
Trunkenheit im Straßenverkehr
Alkohol am Steuer stellt nicht nur ein Risiko für den Fahrer selbst dar, sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer. Dies zeigt sich auch in den Regelungen für Autofahrer, die in einem weiteren Artikel auf der Webseite des ADAC erläutert werden. Demnach liegt die Promillegrenze für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren bei 0,0, während bereits ab 0,5 bis 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ab 1,1 Promille ist man strafbar und muss mit weiteren Konsequenzen rechnen, wie einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ab 1,6 Promille.
Bei Verstößen können Bußgelder und Punkte in Flensburg verhängt werden, die je nach Höhe des Alkoholspiegels variieren. Auch die Verweigerung eines Atemtests kann zur Blutentnahme führen, um die Blutalkoholkonzentration festzustellen.