
Am 11. April 2025 hat Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung aufgefordert, die deutschen Gesetze zur Regulierung von Wolfsbeständen zu ändern. Dies geschieht im Rahmen eines Antrags, der heute im Bundesrat gemeinsam mit Brandenburg eingebracht wird. Bisherige Schutzmaßnahmen wie Zäune und Schutzhunde werden als unzureichend angesehen, um die Weidetiere effektiv vor Wolfsangriffen zu schützen.
Parallel dazu könnte die EU den Abschuss von Wölfen erleichtern, da auf europäischer Ebene der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde. Der Umweltausschuss des Bundesrates schlägt Änderungen vor, um ein regionales Wolfsmanagement zu ermöglichen. Dabei soll der Schutz der Weidetiere weiterhin im Vordergrund stehen. Unterstützung für Tierhalter bei Schutzmaßnahmen wird ebenfalls gefordert.
Änderungen der EU und deren Auswirkungen
Die EU-Kommission hat am Freitag, dem 10. März 2025, eine Änderung der Anhänge der Habitat-Richtlinie vorgeschlagen, die den Schutzstatus des Wolfs betrifft. Diese Anpassung erfolgt gemäß dem am gleichen Tag in Kraft getretenen Übereinkommen von Bern. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, betonte die Gefahren, die Wolfsrudel für Nutztiere in bestimmten Regionen darstellen.
Jessika Roswall, Umweltkommissarin, hob hervor, dass der Schutz der Wölfe zur Erholung der Art beigetragen hat, jedoch eine große Anzahl von Wölfen in einigen EU-Ländern besteht. Der neue Rechtsstatus ermöglicht den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung der Wolfspopulationen, während gleichzeitig ein günstiger Erhaltungszustand aufrechterhalten werden muss. Investitionen in Schutzmaßnahmen sind wichtig, um Angriffe auf Nutztiere zu verringern, und die Kommission plant, Mitgliedstaaten und Interessenträger hierbei zu unterstützen.
Der Vorschlag der EU muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden, um in Kraft zu treten. Im Dezember 2023 wurde die Änderung des Schutzstatus vorgeschlagen, die im September 2024 vom Rat angenommen wurde. Am 6. Dezember 2024 billigte der Ständige Ausschuss des Übereinkommens den Änderungsvorschlag, der schließlich am 7. März 2025 in Kraft trat.
ndr.de berichtete, dass Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung zur Änderung der Wolfsregulierung auffordert.
Die EU-Kommission hat eine Anpassung des Wolfschutzstatus vorgeschlagen, die weitreichende Änderungen für die Mitgliedstaaten mit sich bringen könnte.