
Die Stadt Speyer hat die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2025 erhalten. Diese Genehmigung wurde im zweiten Anlauf von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes erteilt, nachdem der erste Etatentwurf im Dezember zurückgewiesen wurde. Der Grund für die Ablehnung lag in einer nicht aufkommensneutral umgesetzten Reform der Grundsteuer, die zu einem Fehlbetrag von 8,4 Millionen Euro führte.
Im März wurde der Etatentwurf überarbeitet, wobei der Grundsteuer-Hebesatz für Wohngrundstücke von 465 auf 500 Punkte angehoben und höhere Sätze für Geschäftsgrundstücke sowie bebaubare Flächen eingeführt wurden. Mit dieser Anpassung wurde das eingepreiste Defizit auf etwa 6,4 Millionen Euro begrenzt. Die Genehmigung des Haushalts ermöglicht es der Stadt, über die Pflichtaufgaben hinaus Projekte zu finanzieren. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) äußerte sich optimistisch zur Haushaltslage und versicherte, dass keine Befürchtungen einer Überschuldung bestehen. Auch wenn das Land Speyer keine „dauernde Leistungsfähigkeit“ bescheinigt, sieht es dennoch eine positive Tendenz.
Auswirkungen der neuen Grundsteuer
Ab 2025 tritt die neue Grundsteuer für 36 Millionen Eigentümer in Kraft, wobei die erste Abbuchung bereits im Februar 2025 erfolgen wird. Erste Kommunen haben bereits Hebesätze festgelegt und die Grundsteuerbescheide versandt, wobei es in vielen Fällen zu Steuererhöhungen kommen wird. Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt auf Grundlage dreier wesentlicher Komponenten: dem Grundsteuerwert, dem Messbetrag und dem Hebesatz, der individuell von den Kommunen festgelegt wird.
Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide sind in bestimmten Fällen sinnvoll, insbesondere bei falsch berechnetem Messbetrag oder fehlerhaftem Hebesatz. Um Steuerhinterziehung zu vermeiden, müssen Eigentümer auch bei fälschlich niedrigeren Steuerberechnungen Einspruch einlegen, da diese nicht die Bewertung des Grundstücks anfechten können. Zudem ist eine Korrektur von Grundstückswerten laut Bewertungsgesetz möglich, sofern der Wert um mindestens 15.000 Euro abweicht. Bei über 40 Prozent Abweichung kann eine Neuberechnung beantragt werden.
Typische Fehlerquellen im Grundlagenbescheid betreffen unter anderem falsche Gebäudeklassifikationen, unzureichende Flächenangaben und die Nichtberücksichtigung von Denkmalschutz. Eigentümer sollten daher ihre Bescheide genau prüfen und die gesetzten Fristen beachten, um gegebenenfalls rechtzeitig Korrekturen vorzunehmen.
Für weitere Informationen über die neuen Regelungen zur Grundsteuer und die Berechnungsmodalitäten wird auf die detaillierte Übersicht von ProFinance verwiesen.
Weitere Details zur Haushaltsgenehmigung der Stadt Speyer sind im Artikel von Rheinpfalz zu finden.