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Gericht verhandelt trotz Abwesenheit: Schockierende Vorwürfe gegen Reisenden!

Am heutigen Tag fand am Bezirksgericht Weiz ein Gerichtstermin statt, bei dem der Angeklagte nicht anwesend war. Der heute vor Gericht stehende Mann ist ein in Italien geborener Pole, der gegenwärtig mit dem Fahrrad durch Europa reist. Ihm werden Vorwürfe der Sachbeschädigung und sexuellen Belästigung gemacht, wie die Kleine Zeitung berichtete.

Der Richter führte die Verhandlung trotz der Abwesenheit des Angeklagten durch. Dies war möglich, da der Angeklagte ordnungsgemäß geladen wurde und in der Ladung auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass die Verhandlung in Abwesenheit stattfinden kann. Nach den geltenden Bestimmungen darf eine Hauptverhandlung ohne den Angeklagten durchgeführt werden, wenn es sich um geringere Strafen handelt, wie beispielsweise eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, Verwarnungen oder Fahrverbote, wie dejure.org erklärte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Durchführung einer Hauptverhandlung ohne den Angeklagten ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dazu gehört unter anderem, dass die Ladung nicht durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist. In solchen Fällen kann ein Protokoll der richterlichen Vernehmung des Angeklagten in der Hauptverhandlung verlesen werden, und das Urteil muss dem Angeklagten mit den Urteilsgründen zugestellt werden, es sei denn, die Zustellung erfolgt durch einen Verteidiger.

Diese Regelungen und das Verfahren werden durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat, unterstützt. Dies zeigt die Bemühungen des Rechtsystems, auch in Abwesenheit von Beschuldigten effizient zu arbeiten.