
Am 14. April 2025 wird in Groß Grönau der Bau einer neuen Kita bekannt gegeben, die aufgrund von Lärmschutzauflagen des Flughafens Lübeck vor Herausforderungen steht. Wie LN Online berichtete, konnte der Bau durch eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht werden. Die Einrichtung, die 120 Plätze bieten soll, wird von der Kinderwege gGmbH aus Lübeck betrieben. Es ist wichtig zu beachten, dass Kitas und andere schutzbedürftige Einrichtungen nicht in bestimmten Lärmschutzzonen errichtet werden dürfen.
In der Region kommen auch besorgniserregende Vorfälle zur Sprache. In den letzten 15 Jahren wurden im Herzogtum Lauenburg mindestens zehn Frauen von Männern aus ihrem engsten Umfeld getötet. Ein besonders aktueller Fall betrifft den mutmaßlichen Mord eines Mannes an seiner Exfrau in Büchen, der derzeit vor dem Landgericht Lübeck verhandelt wird. Bundestagsabgeordneter Konstantin von Notz (Die Grünen) stellte unterdessen seine Ziele für die neue Legislaturperiode vor, darunter Aspekte wie Digitalisierung, Mobilität, Ehrenamt und Wohnraum. Er fordert schnellere Fortschritte bei Infrastrukturprojekten und mehr Bundesmittel für Kommunen.
Fluglärmschutz und gesundheitliche Belastungen
Fluglärm ist ein bedeutendes Thema, das gesundheitliche Belastungen für Anwohner von Flughäfen verursachen kann. Laut LUBB gibt es verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm, die sowohl aktiven als auch passiven Schallschutz umfassen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg, der am 13. August 2004 erlassen wurde, befasst sich mit der Fluglärmbelastung sowohl tagsüber als auch nachts.
Die Planfeststellungsbehörde hat umfangreiche Forschungen zur Lärmwirkung und Lärmmedizin durchgeführt, um die Belästigung durch Fluglärm zu bewerten. Neben technischen Entwicklungen und Anreizen für lärmarmen Flugbetrieb zählen auch normative Regelungen zu den Instrumenten zur Lärmminderung. Das Lärmschutzkonzept für den Flughafen Berlin Brandenburg umfasst somit aktive und passive Schallschutzmaßnahmen, die unter anderem eine Einschränkung des Nachtflugbetriebs beinhalten können. Gerichtsurteile haben die Planfeststellungsbehörde verpflichtet, in Bezug auf den Nachtflugbetrieb und Schallschutzmaßnahmen zu entscheiden.