
Der Hickerstaller Privatunterstützungsverein hat in seiner jüngsten Generalversammlung im Gasthaus Freilinger in Mitterskirchen von Geschäftsführer Josef Wenzeis Informationen zu den Rücklagen präsentiert. Demnach verfügt der Verein über Rücklagen in Höhe von 1,34 Millionen Euro, die speziell für Brandfälle vorgesehen sind. Diese Rücklagen sind teils in Immobilien in Höhe von 454.195,67 Euro und zum anderen bei der Bank angelegt. Wenzeis betonte, dass der Verein gut für mögliche Schäden gerüstet ist.
Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben müssen Rücklagen mindestens fünf Prozent der Versicherungssumme betragen. Dies zeigt das Engagement des Vereins, finanzielle Stabilität zu gewährleisten und sich gegen potenzielle Risiken abzusichern, wie [pn.de](https://www.pnp.de/lokales/landkreis-rottal-inn/carola-entholzner-neue-geschaeftsfuehrerin-18435068) berichtete.
Rücklagen für Vereine
Rücklagen stellen ein wichtiges Mittel für Vereine dar, um finanzielle Mittel legal beiseite zu legen. Gemäß [vereinswelt.de](https://www.vereinswelt.de/finanzen/kassenwart/ruecklagen/) müssen gemeinnützige Vereine ihre Mittel zeitnah zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke verwenden, was bedeutet, dass diese bis zum Ende des übernächsten Jahres nach Mittelvereinnahmung genutzt werden müssen. Bei freien und zweckgebundenen Rücklagen ist diese Frist jedoch aufgehoben.
Der Fiskus erlaubt die Bildung von Rücklagen, die aus den Erträgen der vermögensverwaltenden Tätigkeit stammen. Während es für die Höhe der freien Rücklage keine gesetzliche Höchstgrenze gibt, dürfen die jährlichen Zuführungen zu diesen Rücklagen maximal ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und zehn Prozent der sonstigen zu verwendenden Mittel nicht übersteigen.
Außerdem können Rücklagen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Überschüsse aus Veranstaltungen oder andere Einnahmequellen gebildet werden, was zur finanziellen Stabilität und Nachhaltigkeit des Vereins beiträgt.