
Am 9. April 2025 führte das Hauptzollamt Hamburg umfangreiche Kontrollen in 16 Friseursalons, Barbershops und 3 Kosmetiksalons durch. Über 40 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren an diesen Maßnahmen beteiligt. Die Schwerpunkte der Prüfungen lagen in den Bezirken Hamburg Mitte, Wandsbek und Eimsbüttel.
Ziel der Kontrollen war es, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten zu überprüfen sowie Missbrauch von Sozialleistungen, Mindestarbeitsbedingungen und die Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz zu untersuchen. Insgesamt wurden zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei stehen acht Fälle unter Verdacht, in denen Ausländer illegal beschäftigt waren. Zusätzlich gibt es zwei Ermittlungen zur unerlaubten Beschäftigung von Ausländern.
Ergebnisse der Kontrollen
Die Zollbeamten stellten sieben Verstöße gegen geltende Arbeitsbedingungen fest, insbesondere in Bezug auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 Euro pro Stunde, der seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland gilt. Daneben besteht in elf Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. In insgesamt 30 Sachverhalten sind weitere Prüfungen erforderlich, und Nachermittlungen dauern an.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde erstmals im Jahr 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt und ist seit diesem Jahr auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen. Diese Entwicklungen stehen im Einklang mit den Bemühungen der Zollbehörden, in der Arbeitswelt illegale Beschäftigung zu bekämpfen, wie Haufe berichtete. Die Zollverwaltung hat seit 2015 verstärkt die Aufgabe, Schwarzarbeit und Lohndumping zu bekämpfen, da diese Praktiken nicht nur Arbeitsplätze gefährden, sondern auch zu erheblichen Verlusten bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen.
Die Prüfungen beinhalten außerdem die Kontrolle der fristgerechten Zahlung des Mindestlohns sowie die Überprüfung der korrekten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dabei haben die Beamten der Hauptzollämter die gleichen Rechte wie Polizeibeamte und sind verpflichtet, bei Verdachtsmomenten ein Verfahren einzuleiten.