
Im Zeitraum vom 7. bis 13. April 2025 führte die Verkehrspolizei Karlsruhe umfangreiche Geschwindigkeitskontrollen auf den Autobahnen A5 und A8 durch. Dabei wurden über 400.000 Fahrzeuge kontrolliert, was zu insgesamt 842 eingeleiteten Bußgeldverfahren führte. Unter den betroffenen Fahrzeugen befanden sich 310 Autos und 532 Lastwagen. Besonders auffällig war ein Fahrer, der mit 213 km/h bei erlaubten 120 km/h auf der A8 bei Karlsbad erwischt wurde.
Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrollen auch 402 Verstöße in Bezug auf Abstandsmessungen auf der A5 festgestellt. Polizeihauptkommissar Leopold wies darauf hin, dass viele Fahrer besonders abends schnell fahren. In 38 Fällen musste die Polizei den Führerschein entziehen, darunter 30 Autofahrer und 8 Lkw-Fahrer. Angekündigt wurden zudem weitere Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit.
Bußgelder und Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitsüberschreitungen haben vielfältige Konsequenzen: In Deutschland sind diese mit Bußgeldern, Punkte im Fahreignungsregister und möglichen Fahrverboten verbunden. Laut den Informationen des ADAC führt beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h innerorts zu einem Bußgeld von 30 Euro. Bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 115 Euro und einem Punkt rechnen.
Außerorts variieren die Bußgelder ebenfalls. So müssen Fahrende mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h mit einem Bußgeld von 150 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie zum Beispiel einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h, drohen Bußgelder von bis zu 800 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 15 km/h können oft Verwarnungsgelder ausgesprochen werden, während bei Verstößen ab 16 km/h dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, Stellung zu beziehen, bevor ein Bußgeldbescheid ergeht. Einsprüche sind innerhalb von zwei Wochen möglich, und Überschreitungen verjähren nach drei Monaten, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann.