Koblenz

KoblenzPass gestartet: Mehr Kultur und Freizeit für bedürftige Bürger!

Am 14. April 2025 wurde der KoblenzPass offiziell eingeführt, um Bürgerinnen und Bürgern, die bestimmte Sozialleistungen empfangen, vergünstigte Zugänge zu kulturellen und sportlichen Angeboten in Koblenz zu ermöglichen. Der KoblenzPass soll die gesellschaftliche Teilhabe fördern und bietet Vorteile für Schwimmbäder, Museen, Theater und diverse Veranstaltungen in der Stadt.

Die Nutzung des KoblenzPass erfolgt über eine App, die eine Übersicht der verfügbaren Vergünstigungen bereitstellt und mithilfe eines QR-Codes genutzt werden kann. In der Entwicklung des KoblenzPass arbeiteten das IT-Management, das Kommunale Gebietsrechenzentrum und das Sozialamt zusammen. Der KoblenzPass sowie die zugehörige App sind kostenlos und bleiben solange gültig, wie die Sozialleistungen bezogen werden.

Berechtigte Personen und Antragstellung

Von dem Angebot des KoblenzPass profitieren Empfänger von verschiedenen Sozialleistungen, darunter:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
  • Wohngeld (WoGG)
  • Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG)

Die Antragstellung kann online über die App oder analog bei Uwe Mohr unter der Nummer 0261 129-2210 erfolgen. Informationen über die Nutzung des KoblenzPass ohne App und zu aktuellen Vergünstigungen sind ebenfalls verfügbar.

Zusätzlich zu den Angeboten des KoblenzPass gibt es die Möglichkeit finanzieller Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die ebenfalls Hilfe zum Lebensunterhalt empfangen. Diese Unterstützung umfasst unter anderem die Erstattung von Kosten für Schul- und Kindergartenausflüge, persönliche Schulbedarfe und die Übernahme von tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule.

Die Förderungen für den Schulbedarf erfolgen in Form von pauschalen Beträgen zu Beginn der Schuljahres, während auch die Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und ergänzende Lernförderungen übernommen werden können. Eine monatliche Förderung von bis zu 15 Euro ermöglicht die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18. Lebensjahr.

Weitere Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen sind auf der Website der Stadt Koblenz zu finden, wie koblenz.de berichtete.