
Der Kreistag des Bodenseekreises hat einen neuen Nahverkehrsplan beschlossen, der für einen Zeitraum von etwa zehn Jahren gilt und die Öffentlichkeit bei der Mobilitätsentwicklung im Landkreis unterstützen soll, wie Schwäbische.de berichtete. Ein SPD-Antrag zur Integration des Schiffsverkehrs in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurde jedoch abgelehnt. Der Antrag wollte die Gültigkeit des Deutschlandtickets und des JugendBW-Tickets für Schiffsverbindungen fordern.
Aktuell sind Schiffsverbindungen nicht Teil des ÖPNV, während Bus- und Bahnfahrgäste die Fähre mit dem Deutschland-Ticket nutzen können. Markdorfs Bürgermeister Georg Riedmann (CDU) bezeichnete den SPD-Antrag als „ehrenwert“, allerdings zur Unzeit, aufgrund leerer Kassen. Elisabeth Kugel (FW) wies den Antrag als populistisch und unseriös zurück, obwohl er ein wünschenswertes Ziel verfolge. Dieter Stauber (SPD) forderte eine sachliche Diskussion, während die Grünen den Antrag unterstützten, um die Nutzung von Schiffsverbindungen zu fördern. Der Antrag fand auch bei der AfD keine Zustimmung.
Details zum neuen Nahverkehrsplan
Der neue Nahverkehrsplan erhielt breite Zustimmung aller Fraktionen. Er umfasst Mobilitätsachsen und Verbindungsknoten der unterschiedlichen öffentlichen Verkehrsträger. In den kommenden Jahren sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft und konkret geplant werden. Für die Planung und Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs gilt das Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG), das am 8. Juni 1995 verabschiedet wurde, wie bodenseekreis.de berichtete. Die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr liegt beim Land, während der straßengebundene ÖPNV von Stadt- und Landkreisen betreut wird.
Das ÖPNVG enthält Leitlinien für die Gestaltung des ÖPNV und regelt die Aufstellung eines Nahverkehrsplans und die Finanzierung des ÖPNV. Die Sicherstellung der Verkehrsleistungen im ÖPNV wird als freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert, wobei Landkreise verpflichtet sind, einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der im Durchschnitt einen Zeithorizont von fünf Jahren hat. Der Nahverkehrsplan verschafft den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV und konkretisiert die Anforderungen an den allgemeinen ÖPNV. Genehmigungsbehörden müssen die Vorgaben des Nahverkehrsplans im Genehmigungswettbewerb berücksichtigen, und die Liniengenehmigung kann versagt werden, wenn der geplante Verkehr nicht mit dem Nahverkehrsplan übereinstimmt.