
Immer mehr Menschen in Schleswig-Holstein entscheiden sich für den Erwerb eines Kleinen Waffenscheins. Der Kleine Waffenschein ermöglicht das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit, vorausgesetzt, die Waffen weisen das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) auf. Aktuell besitzen rund 15.000 Menschen diesen Waffenschein, doch die Polizei äußert Bedenken hinsichtlich der steigenden Anzahl der Inhaber, wie NDR berichtet.
Der Kleine Waffenschein muss zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden und ist unbefristet gültig. Antragsteller müssen volljährig sein sowie die in §5 und §6 des Waffengesetzes beschriebenen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen. Dies schließt aus, dass Antragsteller rechtskräftige Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten vorzuweisen haben. Zudem muss die zuständige Behörde alle drei Jahre die Zuverlässigkeit und Eignung der Inhaber prüfen.
Regelungen und Verbote
Das Führen von SRS-Waffen ist bei öffentlichen Veranstaltungen generell verboten. Im Gegensatz dazu dürfen diese Waffen in der Öffentlichkeit nur mit einem Kleinen Waffenschein getragen werden, wenn sie nicht in der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedeten Besitztümern, wie etwa einem eigenen Garten, aufbewahrt werden. Für Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen mit einem „F“-Zeichen gilt der Kleine Waffenschein nicht.
Die Antragstellung kostet 60 Euro, und vor der Beantragung wird empfohlen, sich klar über die geltenden Regelungen des Waffenrechts zu informieren. Falls ein Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht in Deutschland wohnhaft war, kann ihm der Waffenschein verweigert werden. Bei einem Umzug ist keine Umschreibung des Kleinen Waffenscheins erforderlich.
Das Führen von Waffen ohne entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen, wie zufish.schleswig-holstein.de hinweist.