Segeberg

Osterfeuer im Kreis Segeberg: Tradition und Spaß für Groß und Klein!

Im ländlichen Raum des Kreises Segeberg kündigt sich das Osterfest mit zahlreichen traditionellen Osterfeuern an. Diese Brauchtumsfeuer, organisiert meist von Freiwilligen Feuerwehren oder Bürgervereinen, bringen die Menschen zusammen und sorgen für gesellige Stimmung.

Die Osterfeuer werden in diesem Jahr an Gründonnerstag, am 17. April, und Ostersamstag, am 19. April, sowie am Ostermontag, dem 21. April, stattfinden.

Termine für die Osterfeuer

Am Gründonnerstag beginnen die Feiern mit mehreren Veranstaltungen:

  • Geschendorf: 18 Uhr auf dem Bolzplatz, vorher ab 17.30 Uhr großes Memory für Kinder.
  • Krems II: 18 Uhr am Feuerwehrhaus, Eiersuchen für Kinder durch den Vogelschießerverein.
  • Oering: 18 Uhr, Holzstapel an der Hauptstraße 95.
  • Kattendorf: 19 Uhr am Feuerwehrhaus.
  • Groß Niendorf: 19 Uhr auf dem Christian-Rohlf-Platz. Ostermontag Eiersuchen ab 10.30 Uhr.
  • Stipsdorf: 18 Uhr, Parkplatz am Moosberg im Rönnauer Weg, mit Stockbrot.

Die Osterfeuer am Ostersamstag werden folgendermaßen zelebriert:

  • Bad Segeberg: 17 Uhr auf der Rennkoppel, Programm für Kinder und Erwachsene ab 16 Uhr.
  • Wensin: 18 Uhr am Haus der Gemeinde, Eiersuchen für Kinder.
  • Westerrade: 18 Uhr am Feuerwehrhaus, Grill wird angeworfen.
  • Fahrenkrug: 17 Uhr am Schackendorfer Weg, Eiersuchen und gemütliches Beisammensein.
  • Negernbötel: 17 Uhr in der Kieskuhle, Eiersuchen ab 17.30 Uhr.
  • Schieren: 17 Uhr am Feuerwehrhaus, Ostermontag Eiersuchen ab 10 Uhr am Spielplatz.
  • Wakendorf I: 17 Uhr am Feuerwehrhaus, Eiersuchen und Feuer.
  • Kaltenkirchen: 16 Uhr im Freizeitpark, Familien-Osterfeuer mit Eiersuchen.
  • Norderstedt: 17.30 Uhr am Dercksberg, Feuer um 18 Uhr.
  • Wiemersdorf: 18 Uhr im Assbrock, organisiert von der Landjugend.

Zusätzlich wird am Ostermontag in Schlamersdorf ein Eiersuchen nach der 11-Uhr-Andacht auf der Wiese vor dem Wald stattfinden, und die Freiwillige Feuerwehr Stubben plant ein Frühjahrsfeuer am 26. April um 18 Uhr am Feuerwehrhaus.

Regelungen und Sicherheitsvorkehrungen

Die Durchführung der Osterfeuer ist rechtlich geregelt. Diese Brauchtumsfeuer dürfen nur am Osterwochenende durchgeführt werden und fallen nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Die örtlichen Regelungen der Kommunen sind zu beachten. Vor dem Osterfeuer sollte sich über die Notwendigkeit einer Anmeldung informiert werden. Kleinere Lagerfeuer und Feuerstellen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Sicherheitsvorkehrungen beinhalten unter anderem, dass beim Entzünden von Osterfeuern der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie Nachbargebäude zu berücksichtigen ist. Verboten sind Osterfeuer in Naturschutzgebieten, Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten und in der Nähe von reetgedeckten Häusern sowie Wald- und Moorgebieten.

Feuer nur auf sandigem oder versiegeltem Boden entzünden, und vor dem Entzünden ist sicherzustellen, dass sich keine Tiere in den Holzstößen befinden. Ebenso müssen notwendige Abstände zu Gebäuden, verkehrsreichen Straßen und Bahngleisen ausreichend gewahrt werden. Während der Veranstaltung ist eine ständige Aufsicht durch volljährige Personen erforderlich.

Um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten, sollten die Abbrandplätze nach den Vorgaben der Genehmigungsstelle gereinigt werden. Die Freiwilligen Feuerwehren stehen an den Ostertagen rund um die Uhr im Notfall zur Verfügung, um eine schnelle Reaktion im Ernstfall sicherzustellen.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen können bei [ln.online.de](https://www.ln-online.de/lokales/segeberg/osterfeuer-im-kreis-segeberg-alle-termine-an-gruendonnerstag-und-karsamstag-7SWBHWUPWNAKLJEDBDR3KVUOQY.html) und [Presseportal.de](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68034/6010245) nachgelesen werden.