
Die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 steht im Fokus zahlreicher Einsprüche. Laut ZVW sind bereits rund 800 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl beim Bundestag eingegangen. Diese Zahl ist zwar geringer als nach der Bundestagswahl 2021, wo 2.198 Einsprüche erhoben wurden, liegt aber über den 275 Einsprüchen nach der Wahl 2017. Die Frist für die Einreichung von Einsprüchen endet am 23. April.
Ein Einspruch kann von wahlberechtigten Personen, Gruppen von Wahlberechtigten, Landeswahlleitern, dem Bundeswahlleiter und dem Präsidenten des Bundestages eingelegt werden. Die Einsprüche müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl schriftlich und begründet erfolgen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages wird die Einsprüche beraten, und das Parlament wird letztendlich die Entscheidung treffen. Bei Ablehnung der Einsprüche ist es möglich, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ein Einspruch ist jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn ein Fehler festgestellt wird, der die Sitzverteilung im Bundestag beeinflusst hat.
Einsprüche und Anliegen der Beteiligten
Über 430 der aktuellen Einsprüche betreffen die Wahlbeteiligung von im Ausland lebenden Deutschen. Diesbezüglich bestehen Bedenken, dass verkürzte Briefwahlfristen dazu führen könnten, dass Stimmzettel nicht rechtzeitig eingehen. Die Organisation „Mehr Demokratie“ hat daher eine Kampagne gestartet und bietet Formulare für Wahleinsprüche an.
Zusätzlich fordert das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine Neuauszählung der Stimmen, da ihnen etwa 9.000 Stimmen für den Einzug in den Bundestag fehlen. Ein Eilantrag der BSW beim Bundesverfassungsgericht blieb jedoch erfolglos. Die meisten Wahlanfechtungen sind in der Regel erfolglos, und einige der vorgebrachten Begründungen waren eher ungewöhnlich, beispielsweise der Einfluss durch Satellitenradar. Die Bundestagswahl 2021 war in diesem Kontext besonders bemerkenswert, da hier in 455 Wahlbezirken wegen gravierender Fehler die Wahl wiederholt werden musste.
Die Anfechtung und Wahlprüfungsbeschwerde sind essentielle Instrumente zur Sicherstellung fairer Wahlen, wie auf anwalt.de berichtet wird. Diese Verfahren sind in Artikel 41 des Grundgesetzes und im Wahlprüfungsgesetz geregelt. Wähler können innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einsprüche einreichen. Bei der jetzigen Wahl könnten besonders die Probleme bei der Briefwahl für im Ausland lebende Deutsche einen erheblichen Wahlfehler darstellen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass einmal eingereichte Wahlunterlagen nicht immer rechtzeitig ankommen, was sich auf das Wahlergebnis auswirken kann.