
Bei Mannheim wurden sieben weitere Wildschweine mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) entdeckt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat die Infektionen inzwischen bestätigt. Seit August 2024 sind in Baden-Württemberg insgesamt neun infizierte Wildschweine registriert worden. Alle Fälle treten in der Nähe der Landesgrenze zu Hessen auf.
Trotz der neuen Fälle sind derzeit keine Verschärfungen der Schutzmaßnahmen in Baden-Württemberg geplant. In der Region sind bislang keine Hausschweinebestände betroffen. Allerdings sind erweiterte Maßnahmen für die Zukunft nicht ausgeschlossen, um die Tierseuche einzudämmen und einen Übertritt auf Hausschweine zu verhindern. Der erste Fall in Baden-Württemberg wurde im August 2024 bei Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis festgestellt. In Hessen wurden seit Juni 2024 rund 1.600 infizierte Wildschweine entdeckt.
Schutzmaßnahmen und Auswirkungen der ASP
Die Sperrzone II umfasst den gesamten Stadtkreis Mannheim sowie Teile des Rhein-Neckar-Kreises. Der Transport von Hausschweinen ist nur mit Genehmigung und Virus-Test erlaubt. Darüber hinaus müssen Schweinehalter besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten. Das Jagdverbot wurde weitgehend aufgehoben, und zur Begrenzung der Seuche wurden Zaunanlagen errichtet. Die Öffentlichkeit ist angehalten, nur bis zu 15 Meter von öffentlichen Wegen abzuweichen; wildes Campen ist untersagt.
Nach Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist die Afrikanische Schweinepest eine hochansteckende Virusinfektion, die sowohl Haus- als auch Wildschweine befällt und in der Regel zum Tod der Tiere führt. Das Virus ist nicht auf Menschen übertragbar, was bedeutet, dass es weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch durch direkten Kontakt übertragbar ist. Dennoch ist die Ansteckungsgefahr bei Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern hoch, und es ist wichtig, strikte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen einzuhalten.