
Eltern einer kleinen christlichen Glaubensgemeinschaft, der Palmarianischen Kirche, haben vor dem Verwaltungsgericht Freiburg versucht, ihre Kinder vom Schwimmunterricht zu befreien. Dieser Streit, der im Jahr 2021 begann, betrifft eine Grund- und Werkrealschule im Kreis Tuttlingen. Laut der Klägerin, einer 36-jährigen Mutter, widerspricht der Schwimmunterricht den strengen Kleidervorschriften ihrer Glaubensgemeinschaft, die oberste Gebote zur Anständigkeit festlegte. Die Palmarianische Kirche, die ihren Sitz in Palmar de Troya, Südspanien, hat, verbietet laut ihrem Katechismus Badekleidung und sieht das Betreten eines Schwimmbads als eine „Todsünde“ an.
Am 16. April 2025 entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, dass die Klage der Eltern keinen Erfolg hatte. Das Gericht folgte der Argumentation von Schule und Regierungspräsidium Freiburg, die die Bedeutung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags sowie die Integrationsfunktion der Schule hervorhoben. Der Konflikt betrifft derzeit lediglich das verbleibende Kind, da zwei der ursprünglich drei Kinder nicht mehr an der Schule sind. Die schriftlichen Gründe des Urteils werden in mindestens zwei Wochen veröffentlicht. Die Kläger haben nun einen Monat Zeit, um ein Rechtsmittel einzulegen, was zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führen könnte.
Details zur Palmarianischen Kirche und deren Ursprung
Die Palmarianische Kirche ist eine traditionalistische Splittergruppe, die sich 1978 von der römisch-katholischen Kirche abspaltete und sich als die „einzige und wahre Kirche Christi“ sieht. Ihr Sitz befindet sich in El Palmar de Troya, wo seit 1968 Erscheinungen der Jungfrau Maria dokumentiert wurden. Angesichts der strengen Bekleidungsregeln der Glaubensgemeinschaft, die eng anliegende Bekleidung sowie Burkinis verbieten, sind die Kläger der Ansicht, dass die Pflicht zum Schwimmen einen Gewissenskonflikt für ihre Kinder darstellt. Dennoch betonten die Eltern, dass ihre Kinder am restlichen Schulunterricht teilnehmen und nur mit Gleichaltrigen in Kontakt treten, die den Regeln ihrer Glaubensgemeinschaft entsprechen.
Dieses Thema wirft wichtige Fragen zur Vereinbarkeit von religiösen Vorschriften und den Anforderungen des Schulsystems auf. Wie berichtet [Merkur](https://www.merkur.de/deutschland/baden-wuerttemberg/familie-vor-gericht-schon-wenn-ich-ein-schwimmbad-betreten-wuerde-ich-eine-todsuende-begehen-93686616.html), wird der Fall weiterhin rechtliche Folgen haben, da die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist. Weitere Informationen zu den Hintergründen und der Diskussion rund um diese Thematik finden sich auch bei [jesus.de](https://www.jesus.de/nachrichten-themen/nachrichten-gesellschaft/todsuende-schwimmbad-keine-befreiung-vom-schulschwimmen-aus-religioesen-gruenden/).