Rhein-Neckar-Kreis

Radarwarnung in Hockenheim: Hier blitzt es am 18. April!

Am 18. April 2025 ist in Hockenheim ein mobiler Radarkasten aufgebaut worden. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, denn die Gefahrenlage im Straßenverkehr kann sich ständig ändern. Daher sind Anpassungen der mobilen Radarkontrollen möglich.

Aktuelle Blitzerstandorte in Hockenheim beinhalten die A 61, PLZ 68766, wo ein Tempolimit von 100 km/h gilt. Der Blitzer wurde am 18. April 2025 um 07:27 Uhr gemeldet und war zum Zeitpunkt um 08:03 Uhr aktiv. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet, was für Raser und Drängler mit Bußgeldern und eventuell Fahrverboten verbunden sein kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Radarwarner sind in Deutschland verboten. Sowohl im Auto installierte Geräte als auch Echtzeit-Warn-Apps dürfen nicht betrieben oder mitgeführt werden. Nach Paragraf 23, Absatz 1b der StVO dürfen technische Geräte, die Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzeigen oder stören, nicht verwendet werden, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.

Zusätzlich wird in Bezug auf Geschwindigkeitskontrollen berichtet, dass die Polizei unterschiedliche Messmethoden nutzt. Dazu gehören Radarfallen, die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Radartechnik feststellen. Bei Radarmessungen gibt es einen Toleranzabzug: Bis 100 km/h beträgt dieser 3 km/h, während er bei Geschwindigkeiten über 100 km/h 3 Prozent ausmacht.

Bußgeldregelungen

Die Bußgeldtabelle sieht für innerorts bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unterschiedliche Strafen vor. Beispielsweise wird eine Überschreitung von bis zu 10 km/h mit 30 Euro geahndet, während eine Überschreitung von 41 bis 50 km/h mit 400 Euro und zwei Monaten Fahrverbot bestraft wird. Auch das außerorts gültige Bußgeldschema zeigt ähnliche Strukturen. Ein Fahrverbot wird in der Regel nur bei mehrfacher Überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres verhängt.

Mobile Radarkontrollen werden oft von Polizisten überwacht und können flexibel aufgestellt werden. Auch in Polizeifahrzeugen oder speziellen Anhängern können Radarfallen installiert sein. Blitzer-Apps sind zwar erlaubt, jedoch darf der Fahrer sie nicht benutzen oder mitführen, da Verstöße hiergegen mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden können.