Finanzen

Rentner in Not: Florian hilft und muss jetzt 585 Euro Strafe zahlen!

Ein Rentner hat in einer Parkgarage in Wien, Österreich, Schwierigkeiten aufgrund einer defekten Zugangskarte gehabt. Florian, ein 40-jähriger Helfer, parkte im Dezember 2024 in der Parkgarage und unterstützte den Rentner, der mit seinem Mercedes das Gelände nicht verlassen konnte. Um dem Mann zu helfen, ließ Florian ihn mit seiner eigenen Karte aus der Parkgarage fahren. Was als freundliche Geste gedacht war, führte Monate später zu unerwarteten Konsequenzen.

Florian erhielt ein Anwaltsschreiben vom Betreiber der Parkgarage mit der Forderung, eine Strafe in Höhe von 585,30 Euro zu zahlen. Der Betreiber hatte die Strafe verhängt, weil Florian dem Rentner beim Ausparken geholfen hatte. Trotz Versuchen eines Gespräches zeigten sich die Verantwortlichen der Parkgarage unkooperativ. Florians Versicherung erkannte nur eine Teilschuld an, was zur Folge hatte, dass er letztendlich die vollständige Strafe selbst zahlen musste.

Ähnliche Vorfälle bei Parkverstößen

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in Großbritannien, wo ein 69-jähriger Rentner namens Merrick Clarke einen Bußgeldbescheid über 400 Pfund (ca. 475 Euro) erhielt. Diese Strafe wurde verhängt, obwohl Clarke das Fahrzeug, für das die Strafe ausgesprochen wurde, bereits nicht mehr besaß. Eine Internetrecherche der Polizei führte zu einer fälschlichen Identifizierung des Fahrers, doch trotz der klaren Unschuld beharrten Polizei und Gericht darauf, das Bußgeld einzufordern, wie Focus berichtete.

Generell können Parkverstöße in Deutschland zu erheblichen Bußgeldern führen, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt, die auch regelmäßig Anpassungen der Bußgeldkataloge vorsieht. Ein Überblick über die möglichen Strafen zeigt, dass Parken im Halteverbot mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet wird, während das Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Berechtigung bis zu 55 Euro kosten kann. Insbesondere Falschparken, das andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann bei schwerwiegenden Fällen Bußgelder von über 100 Euro nach sich ziehen, wie rechtecheck.de verdeutlicht.