Ulm

Ulm: 17-Jähriger wehrt sich heftig gegen Polizeikontrolle!

In Ulm kam es am Freitagabend zu einem Vorfall, bei dem ein 17-Jähriger während einer Polizeikontrolle erheblichen Widerstand leistete. Die Polizei war aufgrund einer Fahndung auf die Gruppe aufmerksam geworden, die sich jedoch bei der Kontrolle entfernte. Der Jugendliche fiel schließlich gegen 21:45 Uhr auf und weigerte sich, seine Personalien anzugeben, indem er behauptete, keinen Ausweis dabei zu haben.

Als die Beamten versuchten, ihn zu durchsuchen, zeigte er aktiven Widerstand. Ein Passant intervenierte und half den Polizisten, den Jugendlichen festzuhalten. Bei dem Vorfall erlitt ein Polizeibeamter Schürfwunden an den Beinen. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutprobe an, da der Verdacht bestand, dass der Teenager unter Drogeneinfluss stand. Gegen ihn wird nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt, wie Bild berichtete.

Rechtliche Grundlagen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist in Deutschland durch die Paragraphen 113 bis 115 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Nach § 113 StGB umfasst dieser Widerstand Gewalt oder Drohung mit Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte während einer Vollstreckungshandlung. Seit 2017 gibt es gemäß § 114 einen eigenständigen Straftatbestand für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, der einen erhöhten Strafrahmen von bis zu fünf Jahren vorsieht.

Zusätzlich schützt § 115 auch Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, sowie Hilfspersonen, wie beispielsweise Zeugen bei Durchsuchungen. Ziel dieser gesetzlichen Normen ist es, die rechtmäßig ausgeübte Vollstreckungsgewalt des Staates zu schützen, wie Juracademy ausführlich darstellt.

Die rechtlichen Konsequenzen für Widerstandshandlungen können sehr unterschiedlich sein und hängen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.