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Insolvenz-Schock: 320.000 Versicherte stehen ohne Schutz da!

Die Element Versicherung ist Ende 2024 in die Insolvenz gegangen, was rund 320.000 Versicherte betrifft. Am 1. März 2025 wurde das Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg eröffnet. In der ersten Gläubigerversammlung, die am 8. April 2025 in Berlin stattfand, wurde bekannt gegeben, dass bereits über 11.000 Schadensansprüche seit Beginn des Verfahrens eingereicht wurden. Die Frist zur Anmeldung dieser Ansprüche endet am 31. Mai 2025.

Am 1. April 2025 wurden alle Verträge mit den Versicherten automatisch gekündigt. Insolvenzverwalter Friedemann Schade wies auf die hohe Anzahl der betroffenen Vertragspartner hin. Die Element Versicherung ist das erste Versicherungsunternehmen dieser Größenordnung, das seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 abgewickelt wird. Viele Verträge, die über Partnerunternehmen wie BavariaDirekt, BMW Bank GmbH und Vodafone abgewickelt wurden, führten zu Unklarheiten für die Versicherten. Eine Liste dieser Partner ist auf dem Info-Portal zur Insolvenz verfügbar.

Hintergründe der Insolvenz

Die Insolvenz wurde durch die Überschuldung des Unternehmens verursacht, die am 20. Dezember 2024 von der BaFin angezeigt wurde. Infolgedessen verhängte die BaFin ein Neugeschäftsverbot, nachdem der Rückversicherungsschutz gekündigt wurde. Die Element Versicherung hatte seit Oktober 2017 eine BaFin-Zulassung als Schaden- und Unfallversicherer und verwaltete zu Beginn des Jahres 2025 rund 320.000 Verträge, darunter Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Der Rückgang der Anzahl der Verträge ist teils darauf zurückzuführen, dass viele Versicherte nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ihre Verträge gekündigt haben.

Die meisten Versicherungsverträge endeten am 1. April 2025 um 24:00 Uhr. Versicherte sollten dringend prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen. Schäden, die vor Vertragsende eintreten, sind rechtlich gedeckt, allerdings gibt es keine Garantie auf vollständige Regulierung. Die Insolvenzverwalter fordern die Versicherten auf, Ansprüche unter www.element-insolvenz.de anzumelden. Informationen zur Anmeldung der Ansprüche werden den Betroffenen per Briefpost zugestellt. Es bleibt unklar, wann und in welcher Höhe die Ansprüche beglichen werden können; dies hängt von der Gesamthöhe der Forderungen ab. Ansprüche aus Schadensfällen haben Vorrang vor anderen Gläubigerforderungen.

Die BaFin bietet keine individuelle Beratung für Betroffene an. Versicherte wird empfohlen, juristischen Rat oder Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen in Anspruch zu nehmen, um ihre Ansprüche ordnungsgemäß anzumelden, auch wenn diese nicht durch Sicherungsvermögen abgesichert sind.