
Kathrin Kirsch und André Merzky sind Eltern von zwei Jungen, darunter Marcus, der Mathematik studieren möchte. Marcus plant, nach der 10. Klasse an der Naturschule Prenzlau im Spätsommer 2025 auf das Städtische Gymnasium zu wechseln. Doch die Eltern wurden informiert, dass eine Ausnahmegenehmigung für den Wechsel nicht mehr möglich ist. Diese Entscheidung betrifft auch vier weitere Mitschüler von Marcus.
In den letzten über zehn Jahren konnten Abgänger der Oberschulen in der Uckermark auf das Gymnasium wechseln und die 10. Klasse wiederholen. Das Staatliche Schulamt Frankfurt/Oder hat jedoch entschieden, dass diese Praxis nicht mehr gestattet ist. Besonders kritisieren die Eltern die kurzfristige Kommunikation dieser Entscheidung, die Anfang März erfolgte. Zudem äußern sie Bedenken über die psychischen Auswirkungen der Unsicherheit auf die Kinder, die bald Prüfungen haben.
Reaktionen von Eltern und Schule
Marcus hatte bereits am Prenzlauer Gymnasium hospitiert und war optimistisch bezüglich seines Abiturs dort. Die Eltern fordern eine Rücknahme der Entscheidung und sehen die Schuld beim Schulamt. Alexander Engels, Vize-Pressesprecher des Bildungsministeriums, bestätigte, dass Widersprüche vorliegen und geprüft werden. Anke Heiden, Leiterin der Naturschule, bezeichnet die Entscheidung als unnötig und unverständlich, da es keine zusätzlichen Kosten verursacht hat. Diese Entscheidung betrifft nicht nur die aktuellen Zehntklässler, sondern auch die Neuntklässler, die nun ebenfalls keine Möglichkeit zum Wechsel haben.
Im Land Brandenburg können Lehrkräfte und Sorgeberechtigte schulpflichtiger Kinder Anträge online einreichen, wie das Bildungsministerium Brandenburg berichtet. Das Land bietet verschiedene Antragsverfahren in digitaler Form an, darunter den Übergang 1, 5 und 7, die jeweils spezifische Anforderungen und Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler bieten.