
Am 20. April 2025 sind in Cuxhaven zwei Verkehrsteilnehmer aufgrund von Beeinträchtigungen ihrer Fahrtüchtigkeit aufgefallen. Laut einem Bericht der News.de wurde bei einem 24-jährigen Mann im Landkreis Cuxhaven während einer Verkehrskontrolle in Heerstedt eine Beeinträchtigung durch THC festgestellt. In der Folge wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich bei einem 61-jährigen Mann im Landkreis Cuxhaven, der in Schiffdorf kontrolliert wurde. Hier wurde eine starke Alkoholisierung festgestellt. Der Fahrzeugführer schwankte stark und lehnte einen Atemalkoholtest ab, weswegen eine Blutprobe entnommen wurde und ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Änderungen im Umgang mit THC im Straßenverkehr
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit THC im Straßenverkehr haben sich seit April 2024 geändert. Wie das anwaltspraxis-magazin berichtet, trat am 1. April 2024 eine Teillegalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis in Kraft. Bundesverkehrsminister soll bis zum 31. März 2024 einen THC-Grenzwert im Blut vorgeschlagen haben, während eine Expertenkommission einen Wert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum empfiehlt. Dieser Wert wird mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille verglichen.
Das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das am 16. August 2024 in Kraft trat, reformierte den § 24a StVG (Drogenfahrt). Der neue Tatbestand sieht vor, dass bei 3,5 ng/ml THC im Blut Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Darüber hinaus sind Geldbußen für Drogenfahrten von bis zu 1.500 EUR bei Fahrlässigkeit und bis zu 3.000 EUR bei Vorsatz vorgesehen. Fahrverbot von einem Monat für Ersttäter und drei Monaten für Wiederholungstäter können ebenfalls verhängt werden.
Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird mit erhöhten Geldbußen von bis zu 5.000 EUR geahndet. Fahranfänger sind verpflichtet, sowohl Cannabis als auch Alkohol zu meiden. Außerdem schützt eine Medikamentenklausel bei ärztlich verordnetem Cannabiskonsum, während Delikte sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können.