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Kleinkind bei Alkohol-Unfall verletzt: Fahrerin ohne Führerschein!

Am Samstagabend kam es auf der Bundesstraße 454 im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Kleinkind leicht verletzt wurde. Eine 30-jährige Fahrerin, die unter Alkoholeinfluss stand, fuhr gegen 19:45 Uhr aus Richtung Oberaula in Richtung Kirchheim, als ihr Fahrzeug kurz vor Gersdorf nach rechts von der Fahrbahn abkam. Der Wagen prallte gegen ein Verkehrsschild und kam auf einer Wiese zum Stehen.

Bei dem Unfall wurde festgestellt, dass das Kind nicht ordnungsgemäß gesichert war. Polizeibeamte, die an die Unfallstelle gerufen wurden, bemerkten sofort den Alkoholgeruch bei der Fahrerin. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet wurde. Zudem wurde der Führerschein der Fahrerin sichergestellt. Das Kleinkind wurde zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht, während der Sachschaden auf etwa 2.500 Euro geschätzt wird, wie nh24 berichtete.

Rechtliche Konsequenzen

Verkehrsunfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geschehen, führen in Deutschland oft zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen. Ein solcher Unfall wird als Straftat gewertet und kann durch Strafen, Führerscheinentzug sowie Schadensersatzansprüche geahndet werden, so RA Kotz. Die strafrechtlichen Folgen hängen von der Art des Unfalls und seinen Konsequenzen ab. Dies schließt Geldstrafen, den Entzug der Fahrerlaubnis und möglicherweise Freiheitsstrafen ein.

Nach § 316 StGB ist Trunkenheit am Steuer strafbar. Bei unerfahrenen Fahrern liegt die Grenze bei 0,5 Promille, während erfahrene Fahrer bereits ab 1,1 Promille mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Zudem kann bei der Testverweigerung rechtliche Folgen wie Bußgelder und Führerscheinentzug nach sich ziehen. Auch zivilrechtliche Folgen, wie Schadensersatzansprüche der Geschädigten, können unabhängig von einem Strafverfahren geltend gemacht werden.