IngolstadtUnfälle

Alkoholrausch am Steuer: Ingolstädter Fahrer mit 4 Promille unterwegs!

Am Karsamstag verursachte ein 40-jähriger Mann aus Ingolstadt einen Unfall an einer Tankstelle am Westpark. Der Mann fuhr mit einem blauen Opel Corsa auf das Tankstellengelände und prallte nahezu ungebremst auf das Heck eines Mazda. Trotz der Hinweise der Insassen des Mazdas fuhr der 40-Jährige weiter.

Bei dem Vorfall entstand an beiden Fahrzeugen erheblicher Schaden, jedoch wurden keine Menschen verletzt. Kurz nach dem Zusammenstoß erhielt die Polizei mehrere Meldungen über einen Schlangenlinienfahrer, dessen Beschreibung auf den Unfallverursacher passte. Der 40-Jährige wurde wenige Minuten nach dem Unfall von der Polizei gestoppt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann deutlich alkoholisiert war; ein Alkoholtest ergab knapp vier Promille. Zudem konnte der Mann keinen Führerschein vorweisen, da er diesen im Februar aufgrund einer Trunkenheitsfahrt abgeben musste. Die Verkehrspolizei Ingolstadt bittet Autofahrer, die durch die Fahrweise des Mannes gefährdet oder geschädigt wurden, sich zu melden, wie Donaukurier berichtete.

Informationen zur Alkoholgrenze im Straßenverkehr

Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und kann zudem zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Laut ADAC gelten folgende Promillegrenzen für Autofahrer:

  • 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
  • 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
  • 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit; bei erstmaligem Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot.
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, die strafbar ist.
  • Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.

Bei der Feststellung des Alkoholwertes im Atem ist zu beachten, dass der Wert in Milligramm pro Liter angegeben wird, um Promille zu berechnen, wird der Wert verdoppelt. Die Verweigerung des Atemtests führt zu einer Blutentnahme, um die Blutalkoholkonzentration (BAK) festzustellen.

Bei Verstößen gegen die Promillegrenzen kann der Führerschein in der Regel entzogen werden und es wird eine Sperrfrist festgelegt. Bei besonders hohen Alkoholwerten ist eine MPU notwendig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden des Unfallgegners auf, könnte jedoch bis zu 5000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückholen. In der Vollkaskoversicherung erfolgt die Zahlung je nach Alkoholisierung möglicherweise nur teilweise oder gar nicht.