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Verbotene Kennzeichen in Koblenz: Diese Buchstabenkombinationen sind tabu!

Viele Käufer von Neuwagen wünschen sich individuelle Wunschkennzeichen. In Deutschland gelten jedoch strenge Vorschriften für KFZ-Kennzeichen, die darauf abzielen, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und historische sowie gesellschaftliche Sensibilitäten zu respektieren. So gibt es bundesweite Regelungen für zulässige Buchstabenkombinationen, die verhindern sollen, dass bestimmte Kombinationen, die mit nationalsozialistischen Vereinigungen in Verbindung stehen, verwendet werden.

Gemäß Paragraf 9 Absatz 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) dürfen Kennzeichen nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen. Lokale Behörden haben dabei Spielraum bei der Beurteilung von Kennzeichen. So sind in einigen Landkreisen spezifische Kombinationen wie „MO-RD“ (Moers) und „SU-FF“ (Rhein-Sieg-Kreis) nicht erlaubt, während in Koblenz keine zusätzlichen Kennzeichen über die bundesweit verbotenen hinaus gesperrt sind.

Verbotene Kombinationen

In Deutschland sind bestimmte Kombinationen auf Autokennzeichen per Gesetz verboten. Dazu zählen die Buchstabenfolgen AH, HH (außer Hamburg), HJ, KZ, NS, SA und SS. Zusätzlich sind Zahlenkombinationen wie 14, 18 und 88 untersagt, da sie rechtsextreme Parolen andeuten. Auch in Koblenz ist die Verwendung der Buchstabenfolge „IS“ und dem Buchstaben „Z“ in einigen Landkreisen ebenfalls nicht gestattet.

In Mainz sind einige Kennzeichen zudem für bestimmte Einrichtungen reserviert, wie zum Beispiel „MZ-SW“ für Stadtwerke. In Koblenz gibt es hingegen keine Blockreservierungen für Kennzeichen; Bürger können Kennzeichen über ein Online-Portal reservieren.

Für nähere Informationen zu verbotenen Kennzeichen und den entsprechenden Vorschriften können interessierte Bürger die Webseiten der Zulassungsbehörden konsultieren. Dort steht auch, wie zulassungsbehördliche Anträge zu Wunschkennzeichen gestellt werden können, sowohl online als auch persönlich, und welche Kosten dabei anfallen. Zudem sind Ansprechpartner in der lokalen Zulassungsstelle vorhanden, die bei Fragen zu verbotenen Kennzeichen und Zulassungsangelegenheiten unterstützen können. Belastbare Informationen liefert auch die Plattform zulassung.de, die ausführliche Details zu den verbotenen Kennzeichen in Deutschland bietet.