
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken hat kürzlich eine umfangreiche Kontrolle in der Friseur- und Kosmetikbranche durchgeführt. Diese Maßnahme fand in der vergangenen Woche nicht nur im Saarland, sondern auch in den angrenzenden Regionen Landau und Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz statt.
Insgesamt waren 79 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, um verschiedene Schwerpunkte zu überprüfen. Dazu gehörten die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen, der Missbrauch von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitserlaubnis. Im Rahmen dieser Kontrolle wurden im FKS-Standort Saarbrücken 22 Arbeitgeber kontrolliert, 59 Personen befragt und 18 Prüfungen von Geschäftsunterlagen durchgeführt.
Ergebnisse der Kontrollen
Die Kontrollen führten zu erheblichen Ergebnissen: Zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegaler Beschäftigung wurden eingeleitet, und es gab 14 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Zudem wurden neun Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch sowie elf Verdachtsfälle auf nicht ordnungsgemäße Sozialversicherungsanmeldungen festgestellt, während 21 steuerrechtliche Verstöße registriert wurden. Die Maßnahmen erfolgten in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden der Jobcenter Saarbrücken, St. Wendel und Saarpfalz-Kreis sowie dem Finanzamt Saarbrücken.
Besonders auffällig war ein Vorfall in einem Barbershop in Grünstadt, wo ein 22-jähriger türkischer Staatsangehöriger ohne gültige Aufenthaltsdokumente angetroffen wurde und am selben Tag ausgewiesen worden ist. Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Raum Kaiserslautern, wo ein 24-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger aus dem ersten Stock eines Nagelstudios sprang, um sich der Kontrolle zu entziehen, und sich dabei schwer verletzte. Er wurde ins Krankenhaus gebracht, wo er eine Nacht verbrachte; die weiteren Maßnahmen werden vom zuständigen Ausländeramt entschieden.
Diese Initiative ist Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, die die FKS in vielen Bereichen durchführt, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. So berichtete bereits am 13. März 2025 die FKS des Zolls über eine ähnliche Prüfung in Bonn, bei der über 3.000 Beschäftigte im Einsatz waren. Der Schwerpunkt hier lag ebenfalls auf der Einhaltung des Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde liegt. Falsche Bezeichnungen von Arbeitnehmern und unvollständige Stundenaufzeichnungen sind häufige Verstöße, die dabei entdeckt werden.
Für weitere Informationen zu den bundesweiten Kontrollen und deren Ergebnissen besuchen Sie bitte die Meldung von SOL.DE und die Pressemitteilung der Zoll-Website.