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Hundebiss in Dachau: Rentnerin schwer verletzt – Ermittlungen laufen!

Eine 85-jährige Rentnerin aus München wurde am Samstagabend in Dachau schwer verletzt, als sie von einem Bulldoggen-Mix angegriffen wurde. Der Hund biss die Frau massiv im Gesicht, an beiden Oberschenkeln sowie an den Handgelenken. Laut einem Bericht von Merkur war die Halterin des Hundes, eine 50-jährige Frau aus München, mit zwei Hunden in einem vollständig umzäunten Schrebergarten. Während sie kurz abgelenkt war, um einen der Hunde in ein Gartenhäuschen zu bringen, sprang der Bulldoggen-Mix über den Zaun und attackierte die Rentnerin im benachbarten Schrebergarten.

Die schwer verletzte Frau wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht. Die Ermittlungen gegen die Hundehalterin wegen möglicher fahrlässiger Körperverletzung wurden bereits eingeleitet. Im Zusammenhang mit Hundebissen können solche Vorwürfe rechtliche Konsequenzen für Hundehalter haben, wie anwalt.de erklärt. Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn eine unbeabsichtigte Verletzung durch mangelnde Sorgfaltspflicht des Halters verursacht wird.

Rechtliche Folgen für Hundehalter

Im Falle eines Hundebisses wird dem Halter häufig vorgeworfen, den Hund nicht ausreichend kontrolliert oder gesichert zu haben. Typische Szenarien umfassen Situationen, in denen ein Hund nicht angeleint ist oder durch unzureichende Umzäunung entkommt und einen Passanten beißt. Mögliche rechtliche Konsequenzen für die Halterin könnten Geldstraßen oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren einschließen. Zudem könnten zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen die Halterin geltend gemacht werden.

Zusätzlich können Maßnahmen wie die Anwendung einer Maulkorbpflicht, Leinenpflicht oder gar die Beschlagnahmung des Hundes folgen. Halter sollten in solchen Fällen sicherstellen, dass sie über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügen, die sie im Fall von Schäden durch ihren Hund absichert.