
Im Landgericht Lüneburg wird am 22. April 2025 das Urteil gegen fünf Männer erwartet, die wegen der Produktion und des Vertriebs rechtsextremer Musik angeklagt sind. Die Staatsanwaltschaft sieht die Angeklagten als Teil einer kriminellen Vereinigung und fordert für den Hauptangeklagten Lasse K. eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren und die Einziehung von über 70.000 Euro.
Im Verlauf des Prozesses hörten die Richter Musikstücke, die Hass und Gewalt gegen Andersdenkende propagieren. Beispielhafte Inhalte in den Songs sind Tötungsphantasien und die Verherrlichung des Holocaust. Die Musik wurde über ein Label vertrieben, das nach der KZ-Aufseherin Irma Grese benannt ist. Lasse K., Michael K. und Stefan K. sollen arbeitsteilig beim Vertrieb der Musik vorgegangen sein. Während Lasse K. im Prozess teilweise gestanden hat, bestreitet er die Existenz einer kriminellen Struktur und bezeichnet sich als Schallplattensammler, dem es lediglich um das Geldverdienen gegangen sei.
Verteidigung und Vorwürfe
Die Verteidiger fordern einen Freispruch für ihre Mandanten und argumentieren, dass es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung handele. Zudem wiesen sie darauf hin, dass der Hauptangeklagte lediglich mit dem Verkauf von Schallplatten Geld verdienen und keine politischen Ziele verfolgen wollte. Verteidiger von Lasse K. plädierten auf eine kürzere Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden solle. Lasse K. bringt auch an, dass er einen Arbeitsvertrag und eine Freundin hat. Im Jahr 2020 wurde er bereits wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.
In den letzten Ermittlungen wurden bundesweit zahlreiche Gebäude durchsucht, um weiteres Beweismaterial zu sichern, wie tagesschau.de berichtete. In diesem Kontext wird dieser Prozess als bedeutend angesehen, da die Staatsanwaltschaft ein „übergeordnetes Ziel“ in der Verbreitung rechtsextremer Inhalte erkennt.