Deutschland

Strengere Regeln für Biomüll: Jetzt drohen Bußgelder!

Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue und strengere Vorschriften für die Entsorgung von Bioabfällen. Laut HNA tritt die neue Bioabfallverordnung bundesweit in Kraft. Der Abfallzweckverband Werra-Meißner (AZV) hat bereits die erforderlichen Maßgaben umgesetzt.

Die neue Verordnung sieht vor, den Fremdstoffanteil im Biomüll auf maximal 3 % zu begrenzen, wobei der Kunststoffanteil auf nur 1 % gesenkt werden soll. Dr. Philipp Kanzow, stellvertretender Vorsitzender des Verbandsvorstands, hebt die Bedeutung einer sorgfältigen Mülltrennung durch die Bürger hervor. Aktuell liegt der Fremdstoffanteil im Werra-Meißner-Kreis bei etwa 2,25 % und der Kunststoffanteil bei rund 0,9 %.

Kontrollen und Konsequenzen

Zur Einhaltung dieser Vorgaben werden Biotonnen automatisch auf Störstoffe kontrolliert. Wird ein überhöhtes Maß an Fremdstoffen festgestellt, erfolgt eine Stopp der Leerung. Zusätzlich kann vor der Leerung eine Sichtkontrolle durchgeführt werden. Biotonnen, die über einen hohen Fremdstoffanteil verfügen, bleiben künftig ungeleehrt. Die Haushalte haben die Möglichkeit, die Störstoffe zu entfernen und die Tonne erneut zur Leerung bereitzustellen.

Bei wiederholten Problemen kann eine gebührenpflichtige Sonderleerung als Restabfall beantragt werden. Des Weiteren sieht die neue Verordnung hohe Geldstrafen für zu viele Fremdstoffe im Biomüll vor, die im Extremfall mehrere tausend Euro betragen können. Der Abfallzweckverband betont, dass auch die entstehenden zusätzlichen Kosten für Personal, Maschinen und Entsorgung sich letztlich auf alle Abfallgebührenzahler auswirken.

Wie Werra Rundschau berichtet, wird das Ziel der neuen Regelungen sein, den Fremdstoffanteil im Biomüll auf maximal 1 % zu beschränken. Bei Überschreitungen von 3 % müssen die betroffenen Tonnen mit Konsequenzen rechnen, die unter anderem die Nichtleerung der Tonne und Bußgelder von bis zu 2.500 Euro umfassen können. Strengere Kontrollen und stichprobenartige Prüfungen der Biotonnen werden in vielen Kommunen bereits durchgeführt.

Ab 2025 werden außerdem zahlreiche Stoffe in der Biotonne nicht mehr erlaubt sein, darunter Asche, Kerzenreste, Tierexkremente, Glas, Lederreste, Gummiartikel, Keramik, Medikamente, behandeltes Holz sowie (Bio)Plastik-Verpackungen und Hygieneartikel. Die Strafen sollen dazu beitragen, das Bewusstsein der Bürger für die richtige Mülltrennung zu schärfen.