
In dieser Woche müssen die Bürger von Prenzlau Einschränkungen bei der Wohngeldstelle im Rathaus in Kauf nehmen. Wie nordkurier.de berichtete, bleibt die Wohngeldstelle aufgrund von Krankheit bis Ende der Woche unbesetzt. Die Sprechzeiten entfallen somit komplett.
Anträge auf Wohngeld können zwar im Rathaus abgegeben werden, jedoch wird die Bearbeitung erst in der Folgewoche erfolgen. Ab Montag, dem 28. April, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten: Dienstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
Informationen zum Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der vom Bund und Land Berlin finanziert wird. Wie service.berlin.de erläuterte, haben Bürger mit geringem Einkommen einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Ein Antrag muss gestellt werden, da keine automatische Gewährung erfolgt. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter von eigengenutztem Wohnraum gewährt.
Der Anspruch auf Wohngeld hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete und der Höhe des Gesamteinkommens. Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt nach einer gesetzlichen Formel und wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt; für die Weiterzahlung ist ein neuer Antrag erforderlich. Eine rückwirkende Beantragung ist möglich, wenn der Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Ablehnung von Bürgergeld, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung gestellt wird. Zu den Voraussetzungen für den Antrag zählen unter anderem ein Hauptwohnsitz in Berlin und der Nachweis von Mietzahlungen.
Die Antragstellung kann online oder schriftlich erfolgen. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen Ausweisdokumente aller im Haushalt lebenden Personen, Nachweise über Mietzahlungen der letzten drei Monate sowie Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder. Zuständige Stellen für die Antragstellung sind die Bürgerämter oder Wohnungsämter im jeweiligen Wohnbezirk. Für telefonische Anfragen steht das Bürgertelefon unter der Nummer 115 zur Verfügung.