
Am 1. Mai 2025 tritt eine bedeutende gesetzliche Neuregelung in Kraft, die digitale Passfotos für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen zur Pflicht macht. Laut einem Bericht von fnp.de müssen biometrische Bilder künftig digital erstellt werden, während ausgedruckte Fotos nicht mehr zulässig sind. Mit dieser Regelung verfolgt man das Ziel, die Ausweispapiere fälschungssicherer zu gestalten und Manipulationen an den Fotos zu verhindern.
In den Melde-, Pass- und Ausländerbehörden des Wetteraukreises werden Selbstbedienungs-Terminals installiert, über die Bürger digitale Passfotos erstellen können. Diese Terminals sind zudem in der Lage, Fingerabdrücke und Unterschriften zu erfassen, sind mehrsprachig und rollstuhlgerecht gestaltet. Für die Verwendung der Terminals und die Erstellung der Fotos wird eine Gebühr von sechs Euro erhoben.
Änderungen für Fotografen und deren Kunden
Während die Regelung besonders für Melde-, Pass- und Ausländerbehörden gilt, können die Führerscheinbehörden weiterhin gedruckte Fotos akzeptieren. In Städten wie Staufenberg sind bereits ähnliche Geräte im Einsatz, während in anderen Orten wie Grünberg und Wettenberg noch auf die Lieferung gewartet wird. Das neue Vorgehen könnte allerdings Bedenken bei Fotografen auslösen, die auf die Anfertigung biometrischer Passfotos angewiesen sind. Fotografen dürfen weiterhin Passbilder anfertigen, müssen jedoch auf einer speziellen Online-Plattform gelistet sein.
Ab Mai wird es für Kunden, die Passfotos bei Fotografen anfertigen lassen, keine haptischen Bilder mehr geben. Stattdessen werden die Fotos auf einem Server gespeichert und können von den Behörden abgerufen werden. Fotografen sind zudem verpflichtet, in spezielle Software zu investieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, wie verbraucherschutzforum.berlin berichtet.