
In Deutschland wird seit Jahren eine Behandlung für Jugendliche angeboten, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Bis vor Kurzem fehlte jedoch ein einheitlicher Leitfaden für die Behandlung von transgeschlechtlichen Minderjährigen. Im März 2025 haben 26 medizinische und psychotherapeutische Fachgesellschaften sowie zwei Patientenvertretungsorganisationen eine umfassende medizinische Leitlinie veröffentlicht, die als Meilenstein für die Verbesserung der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung von trans-Jugendlichen angesehen wird, wie ZVW berichtete.
Die Leitlinie umfasst mehrere hundert Seiten und gibt Empfehlungen für die respektvolle Betreuung und angemessene Behandlung von transgeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. Ein zentrales Element ist die Selbstbestimmung der Jugendlichen, die mit Zustimmung der Eltern entscheiden sollen, ob sie eine geschlechtsangleichende Hormonbehandlung wünschen. Fachleute sind aufgefordert, die Jugendlichen in diesem Entscheidungsprozess zu unterstützen. Es wird betont, dass im Einzelfall sorgfältig abgestimmt werden sollte, ob die Voraussetzungen für eine Hormonbehandlung erfüllt sind.
Wesentliche Empfehlungen der Leitlinie
- Ein hoher Leidensdruck oder die Aussicht auf zukünftigen Leidensdruck sind erforderlich, um eine Hormonbehandlung in Betracht zu ziehen.
- Eine umfassende jugendpsychiatrische Diagnostik ist vor der Verschreibung von Pubertätsblockern oder Hormontherapie notwendig.
- Die Einführung von Pubertätsblockern erfolgt, um körperliche Veränderungen während der Pubertät vorübergehend zu verhindern und ist vollständig umkehrbar.
- Im Gegensatz dazu bewirkt die Hormontherapie irreversible Veränderungen und setzt ein hohes Maß an kognitiver und sozioemotionaler Reife voraus.
- Die bisherige Zahl von wenigen hundert Jugendlichen, die jährlich mit einer Pubertätsblockade oder geschlechtsangleichenden Hormonbehandlungen beginnen, bleibt unverändert.
Die Fertigstellung der medizinischen Leitlinie wurde auch vom Bundesverband Trans* begrüßt, der den langjährigen Entwicklungsprozess unterstützt hat, wie Bundesverband Trans* berichtete. Dieser Prozess involvierte die Zusammenarbeit mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden, um eine Vielzahl an Perspektiven zu integrieren und konsensbasierte Empfehlungen zu formulieren.
Ein spezifisches Kapitel der Leitlinie fokussiert sich auf den Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen und die psychotherapeutische Begleitung betroffener Jugendliche. Diese aktualisierte Leitlinie soll die medizinische Versorgung für behandlungs-suchende junge Menschen zugänglicher machen und die Versorgungsanliegen von trans* und nicht-binären Jugendlichen sowie ihren Familien in den Mittelpunkt stellen.