Offenbach

Grundsteuer-Alarm in Offenbach: Eigentümer sind schockiert über Rechnungen!

In Offenbach sorgt die neue Grundsteuerregelung für erhebliche Überraschungen bei den Eigentümern. Ein konkret betroffener Eigentümer erhielt kürzlich einen Bescheid über 10.774,80 Euro für seine 56,5 Quadratmeter große Wohnung, was mehr als 190 Euro pro Quadratmeter entspricht. Diese Bescheide, die seit April 2025 von der Stadt ausgegeben werden, resultieren aus der Reform, die viele Eigentümer unvorbereitet trifft.

Die Stadt Offenbach versendet die neuen Grundsteuerbescheide aufgrund fehlender Daten vom Land und verspäteter Übermittlung in zwei Raten: Die erste Quartalszahlung von 2.693,50 Euro ist bis zum 14. Mai fällig, gefolgt von einer identischen Summe für das zweite Quartal. Rund 39 Prozent der Eigentümer in Offenbach müssen durch diese Reform teils deutlich höhere Steuern zahlen. Während ältere Immobilien von höheren Sätzen betroffen sind, profitieren neuere Immobilien von der Regelung.

Details zur Reform

Wie auf der Webseite der Stadt Offenbach dargelegt, wurde die Grundsteuer von der Bundesregierung und den Bundesländern neu geregelt, was zum 1. Januar 2025 in Kraft trat. Rund 61 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen demnach ab diesem Jahr weniger Grundsteuer, während die 39 Prozent, die mehr zahlen müssen, vor neue Herausforderungen gestellt werden. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch den individuellen Steuermessbetrag multipliziert mit dem neuen Hebesatz der Stadt Offenbach von 1230 Punkten, geteilt durch 100.

Massimiliano A., der von den neuen Bescheiden betroffen ist, erhielt einen Grundsteuermessbetrag von 22 Euro, jedoch wird ihm im Bescheid ein Betrag von 876 Euro in Rechnung gestellt. Die Stadt Offenbach weist darauf hin, dass sie nicht für die Berechnung des Grundsteuerbetrags verantwortlich ist; stattdessen ist das Finanzamt Offenbach am Main zuständig. Massimiliano A. hat bereits Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, nachdem er informiert wurde, dass die Oberfinanzdirektion Frankfurt keine Auskunft zu seinem Fall gibt, jedoch auf die Möglichkeit eines Antrags auf Änderung des Bescheids hinweist.

Über die Grundsteuerreform erhielt die Stadt am Wochenende vor Ostern etwa 270 Anfragen zu den neu versandten Bescheiden. Bis Ende März hatten hessenweit lediglich rund 10 Prozent der Bescheide Einspruch eingelegt.

Für weitere Informationen zur Grundsteuerreform stehen detaillierte Erläuterungen und ein Frage-Antwort-Katalog auf der offiziellen Webseite der Stadt Offenbach zur Verfügung, wie offenbach.de berichtet.