
In Celle hat der Prozess gegen die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette begonnen. Die 51-Jährige steht im Verdacht, zwischen 1999 und 2016 an 13 Überfällen beteiligt gewesen zu sein, bei denen insgesamt 2,7 Millionen Euro erbeutet wurden. Klette wird auch verdächtigt, am letzten Anschlag der RAF im Jahr 1993 auf die hessische Justizvollzugsanstalt in Weiterstadt mitgewirkt zu haben. Ihre Festnahme erfolgte 2022 in Berlin, wo bei der Durchsuchung ihrer Wohnung Waffen, falsche Ausweise und Bargeld sichergestellt wurden.
Der Prozess findet vor dem Oberlandesgericht Celle statt, das Landgericht Verden kann aufgrund von Platzmangel nicht für die Verhandlung genutzt werden. Sicherheitsvorkehrungen sind ausgesprochen hoch; bewaffnete Polizei und strenge Kontrollen begleiten die Sitzungen. Am dritten Verhandlungstag wurde der Überfall auf einen Geldtransport am 6. Juni 2015 behandelt, der in Stuhr, Niedersachsen stattfand.
Überfall auf Geldtransporter
Der Fahrer des Geldtransporters, Klaus I., schilderte vor Gericht den dramatischen Überfall, bei dem ein weißer Transporter den Weg versperrte und drei Vermummte mit Waffen auf das Fahrzeug zielten. Klette hielt während des Überfalls eine täuschend echt aussehende Panzerfaust. Laut der Schilderung des Fahrers feuerten die Täter auf den rechten Vorderreifen des Transporters, woraufhin der Fahrer die Tür öffnete und einen Alarm auslöste. Trotz der hochbeladenen Summe von rund 1,1 Millionen Euro flüchteten die Täter ohne Beute.
Der Fahrer erleidet psychische Folgen durch den Überfall und befindet sich seit 15 Monaten in psychologischer Behandlung. Klette zeigt während des Prozesses keine große Regung. Ihre Verteidigung beantragte die Aussetzung des Verfahrens und die Einsicht in die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Die Öffentlichkeit ist stark beschränkt, dennoch wird der Prozess von Medien und Unterstützern intensiv verfolgt, wie freitag.de berichtete. Die Anklage bezieht sich auf Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und wird nun weiter vor dem Oberlandesgericht behandelt, wie sueddeutsche.de ausführte.