
Der Main-Kinzig-Kreis hat sich für eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen ausgesprochen, jedoch wurde ein entsprechender Normenkontrollantrag am 25. April 2025 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Der Antrag richtete sich gegen die hessische „Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung“, die im Dezember 2022 verlängert wurde, jedoch inhaltlich unverändert geblieben ist, wie die Fuldaer Zeitung berichtet. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzliche Antragsfrist nicht neu ausgelöst wurde, wodurch der Kreis die Verlängerung nicht anfechten konnte.
Landrat Thorsten Stolz äußerte in diesem Zusammenhang seine Kritik an der hessischen Landesregierung, die eine Überarbeitung der Verordnung trotz veränderter Fluchtbewegungen, insbesondere durch den Ukraine-Krieg, bislang versäumt hat. Der Main-Kinzig-Kreis hat seit zwei Jahren die Verteilungspraxis und die Zuweisung der Finanzmittel als ungerecht empfunden. Starke politische Bemühungen um eine faire Lösung wurden jedoch von der Landesregierung abgelehnt. Der juristische Weg wurde trotz der Ablehnung des Antrags als Erfolg gewertet, da er eine gewisse Gesprächsbereitschaft seitens der Landesregierung signalisiert.
Kritik an ungleicher Behandlung
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof äußerte Verständnis für die Kritik an der Verteilung von Flüchtlingen auf die Kommunen im Land. Es wurde darauf hingewiesen, dass bisher nur unverbindliche Ankündigungen zur Überarbeitung der Verordnung gemacht wurden. Der Main-Kinzig-Kreis, der 430.000 Einwohner zählt, sieht sich auf Grundlage der aktuellen Verordnung mit einer ungleichen Behandlung konfrontiert. Er ist verpflichtet, 8,5 Prozent der Flüchtlinge aufzunehmen, während kleinere Landkreise nur 1 Prozent aufnehmen müssen. Landrat Stolz und Erster Kreisbeigeordneter Andreas Hofmann fordern daher eine Korrektur, um die Überforderung der kommunalen Finanzhaushalte zu mildern.
Weitere Einzelheiten zur Ablehnung des Antrags und zur Situation der Flüchtlingsverteilung sind auch in einem Bericht von WN festgehalten, der die formalen Gründe für die Entscheidung des Gerichts erläutert.