Herzogtum Lauenburg

Blutiger Streit auf Geesthachter Friedhof: Mann schwer verletzt!

In Geesthacht, einem Ort im Kreis Herzogtum Lauenburg, kam es zu einem blutigen Streit zwischen zwei Männern auf einem Friedhof. Ein 33-Jähriger musste mit schweren Schnitt- und Stichverletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden, wie die MOPO berichtete. Die Polizei hat einen Tatverdächtigen ermittelt, der zunächst festgenommen wurde, jedoch mittlerweile wieder auf freiem Fuß ist.

Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Unklar ist, ob ein Messer als mutmaßliche Tatwaffe verwendet wurde, da die Tatwaffe bisher nicht gefunden wurde. Seit dem Vorfall am Samstag sucht die Polizei nach dem Messer. Der Verletzte wurde vor seinem Transport ins Krankenhaus von Sanitätern versorgt.

Rechtliche Aspekte der Körperverletzung

Im Rahmen der Ermittlungen stellt sich die Frage nach den möglichen rechtlichen Konsequenzen für den Tatverdächtigen. Laut Informationen von anwalt.de kann ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung unter bestimmten Umständen aus verschiedenen Gründen eingestellt werden. Wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, ist die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO möglich.

Ein erfolgreicher Strafverteidiger könnte argumentieren, dass entweder kein Tatnachweis vorliegt oder Umstände, die eine Straftat ausschließen, gegeben sind, wie etwa Notwehr. Zudem könnte eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage möglich sein, wenn die Geldauflage das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.