
In Rheinland-Pfalz sorgt die Landespflegekammer für Unmut unter Pflegekräften. Diese sind verpflichtet, Mitglied zu werden und jährlich Beiträge zu zahlen, was für viele als ungerecht empfunden wird. Michael Pauken, Leiter eines Seniorenzentrums, kritisiert die Kammer als ineffektiv und fordert Veränderungen. Eine erste Demonstration gegen die Kammer fand Anfang März in Mainz mit 150 bis 200 Teilnehmern statt. Weitere Proteste sind bereits geplant, darunter eine Demo am 10. Mai in Trier und eine weitere am 5. Juli in Koblenz.
Die Kritiker fordern unter anderem eine Vollbefragung aller Pflegekräfte zur Kammermitgliedschaft sowie die Abschaffung der Pflichtbeiträge. Die Landespflegekammer existiert seit 2016 und hat mittlerweile rund 40.000 Mitglieder. Die Beiträge der Pflegekräfte liegen im Schnitt bei knapp 140 Euro jährlich, abhängig vom Gehalt der Mitglieder. Der Kammer-Präsident Markus Mai verteidigt die Arbeit der Kammer als sinnvoll und wirksam. Er betont, dass die Kammer zur Verbesserung der Gehälter und Arbeitsbedingungen beigetragen hat und bezeichnet die Kritiker als „überschaubare Gruppe“.
Rechtslage zur Zwangsmitgliedschaft
Im Zusammenhang mit der Landespflegekammer ist auch die rechtliche Grundlage der Zwangsmitgliedschaft von Bedeutung. Seit dem 1. Januar 2016 existiert in Rheinland-Pfalz eine Pflegekammer, die als öffentlich-rechtliche Interessenvertretung für alle Berufsangehörigen der Pflegeberufe fungiert. Die Zwangsmitgliedschaft wurde bereits in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz, veröffentlicht am 30. Mai 2017, für rechtens erklärt. Vergangenheitsfälle, wie die Klage einer examinierten Krankenpflegerin, zeigen, dass die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer eine umstrittene, aber rechtlich abgesicherte Praxis darstellt.
Das Gericht wies die Klage der Pflegerin ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft, da diese den Berufsstand stärken und die Qualität in den Pflegeberufen sichern soll. Die Beiträge für die Kammer sollen dabei nicht zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Kritiker argumentieren jedoch, dass die Zwangsmitgliedschaft einen Standortnachteil für Rheinland-Pfalz darstellt. Insbesondere die jüngste Aufforderung der Kammer an Arbeitgeber zur Meldung von Pflegekräften hat für zusätzliche Unruhe gesorgt, da einige Arbeitgeber sich weigern, die Mitarbeiter zu melden. Pflegekräfte äußern zudem Unzufriedenheit über die mangelnde Unterstützung und Kommunikation der Kammer, was die aktuelle Situation weiter kompliziert.
Diese Entwicklungen zeigen, dass die Pflegekammer und ihre Arbeitsweise weiterhin polarisiert und Raum für Diskussionen bleibt.