
Bei einer Verkehrskontrolle auf der A3 bei Hunderdorf im Landkreis Straubing-Bogen hat die Polizei am Dienstagabend gegen 23 Uhr einen illegalen Tiertransport gestoppt. In einer Transportbox im Kofferraum eines grauen Mercedes mit rumänischer Zulassung entdeckten die Beamten sechs Hundewelpen. Der Fahrer des Fahrzeugs war nicht in der Lage, gültige Dokumente oder Impfnachweise für die Tiere vorzulegen.
Daraufhin wurden die Hundewelpen in Obhut genommen und in ein Tierheim nach Straubing gebracht. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das auf dem Tierschutzgesetz basiert, wie pnp.de berichtete.
Regelungen zur Tierschutz-Hundeverordnung
Die Problematik illegaler Tiertransporte wird durch die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung verstärkt. Zu den Neuerungen gehört die Verschärfung der Anforderungen an die Hundezucht. Diese Änderungen zielen darauf ab, eine ausreichende Sozialisierung der Welpen sowohl gegenüber Menschen als auch Artgenossen sicherzustellen.
Vorgeschrieben ist unter anderem eine Mindestzeit von vier Stunden täglichem Umgang mit den Welpen sowie spezifische Vorgaben für die Wurfkiste und den Auslauf im Freien. Diese Bestimmungen gelten sowohl für gewerbliche als auch private Züchter. Zudem wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten, während spezielle Regelungen für Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Wölfen einen weiteren Aspekt der Tierschutzmaßnahmen darstellen.
Des Weiteren wurde das Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen ausgeweitet, wie bmel.de berichtet. Die Regelungen zur Tierschutztransportverordnung wurden ebenfalls verschärft, um sicherzustellen, dass Tiertransporte unter angemessenen Bedingungen durchgeführt werden.