
In der Zeit vom 10. April 2025 bis 30. April 2025 wurden in einem Imkerhäuschen zwischen Bischofsdhron und Hundheim mutmaßlich Jugendliche tätig, die durch gewaltsamen Zutritt erheblichen Sachschaden anrichteten. Dies berichtet die Rhein-Zeitung. Der Sachschaden wird im niedrigen dreistelligen Bereich beziffert. Die Polizeiinspektion Morbach hat die Ermittlungen aufgenommen und ruft die Öffentlichkeit zur Mithilfe auf. Zeugen, die Hinweise zu den Tätern oder zum Vorfall geben können, werden gebeten, sich direkt bei der Polizeiinspektion Morbach zu melden.
Das Imkerhäuschen ist über die K122 sowie einen abgehenden Feldweg erreichbar. Die Polizei weist darauf hin, dass solche Handlungen, die möglicherweise im „jugendlichen Leichtsinn“ begangen wurden, strafbar sind und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Bei Hinweisen können Interessierte die Polizeiinspektion Morbach unter der Telefonnummer 06533-9374-0 kontaktieren oder per E-Mail an pimorbach@polizei.rlp.de erreichen.
Ähnliche Vorfälle in der Region
Ein weiterer Vorfall betrifft ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus aus dem Jahr 1690, das aktuell in Sanierung ist. Nach Angaben von Finanzfrage.net war ein Nachbar unzufrieden, nachdem sein Sohn ein Ei an die Wand geworfen hatte, was zu Überlegungen über eine Sanierung des Schadens führte. Der Nachbar hat den Zustand der gemeinsamen Wand bemängelt und plant, ebenfalls eine massive Wand zu errichten.
Zusätzlich gibt es Unsicherheiten über eine mögliche Kostenbeteiligung an der Sanierung des Schwellbalkens, der stark beschädigt ist. Die Nachbarin, die an der gemeinsamen Wand beteiligt ist, hat einen Vorschlag zur Kostenaufteilung abgelehnt. Diese Situation führt zu Bedenken, dass bauliche Maßnahmen des Nachbarn die Substanz des eigenen Hauses gefährden könnten. Der Streitpunkt bleibt, wie im weiteren Verlauf Konflikte sowohl mit den Nachbarn als auch beim Denkmalschutzamt vermieden werden können.