
In Rheinland-Pfalz nehmen Vandalismus und Respektlosigkeit in Kirchen besorgniserregend zu. Seelsorger in Mainz berichten von verschiedenen Problemen, darunter die Misshandlung von Kirchenräumen, die teilweise als Toilette missbraucht werden. Pfarrer Thomas Winter informiert, dass die Pfarrer-Landvogt-Kapelle künftig außerhalb der Gottesdienstzeiten geschlossen bleibt, um solchen Vorfällen vorzubeugen.
Darüber hinaus sind zahlreiche Sachbeschädigungen zu verzeichnen: Türen werden herausgerissen, Altäre beschädigt, Kerzenständer umgeworfen und Altardecken in Unordnung gebracht. Es bestehen auch Brandgefahren durch Räucherstäbchen in Blumengestecken oder Opferstöcken. Da Kirchen tagsüber selten beaufsichtigt sind, bleiben die Täter oft unbekannt. Gemeindeverantwortliche stehen vor einem Dilemma: Sie müssen die Kirchen zugänglich halten und gleichzeitig für deren Sicherheit sorgen. Erste Maßnahmen wie die Installation von Videoüberwachung und ein verstärkter Einsatz von Ehrenamtlichen zeigen in manchen Kirchen bereits Wirkung, wie [n-tv.de](https://www.n-tv.de/regionales/rheinland-pfalz-und-saarland/Wo-der-Respekt-endet-Vandalismus-hinter-Kirchenmauern-article25743910.html) berichtete.
Allgemeine Vandalismus-Trends in Kirchen
Die Problematik des Vandalismus beschränkt sich nicht nur auf Rheinland-Pfalz. In der Silvesternacht wurden beispielsweise 25 Fenster der Leipziger Thomaskirche eingeschlagen, und in der Woche zuvor kam es zu Diebstählen von Figuren aus Weihnachtskrippen. Im Jahr davor wurden in Bamberger Kirchen Kruzifixe und Heiligenbilder beschädigt. Seit 2010 liegen die Diebstahl- und Einbruchszahlen in Kirchen jährlich konstant über 2.000, mit einem Höchstwert von 2.598 Fällen im Jahr 2015. Dies geht aus dem Artikel „Die neuen Formen des Bildersturms“ von Jakob Johannes Koch, Kulturreferent der Deutschen Bischofskonferenz, hervor. Koch beschreibt gezielte Vandalismusakte, die oft ideologische Motive aufzeigen, wie [Deutschlandfunk Kultur](https://www.deutschlandfunkkultur.de/theologe-ueber-vandalismus-in-kirchen-das-kann-zu-100.html) berichtete.
Koch plädiert dafür, Vandalismus in Kirchen als Religionsdelikt unter dem Blasphemie-Paragrafen (§ 166 StGB) zu ahnden, um die Ernsthaftigkeit dieser Taten zu unterstreichen und angemessen darauf zu reagieren. Der theologe betont, dass Kirchenräume für Gläubige Identifikationsräume sind und deren Zerstörung nicht nur materielle, sondern auch psychische Traumatisierungen nach sich ziehen kann.