Rems-Murr-KreisStuttgart

Neuer Kurs in Fellbach: Nadja Bauer leitet Lebensmittelüberwachung!

Am Montag, dem 4. Mai 2025, wird Nadja Bauer neue Leiterin des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart. Sie tritt die Nachfolge von Volker Renz an und kommt mit umfangreicher Erfahrung als Chemiedirektorin in das Amt. Nadja Bauer wird in der Nähe des Amtes wohnen, an der Schaflandstraße in Fellbach, direkt am Bahnhof. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt hat die verantwortungsvolle Aufgabe, sich mit Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Tiergesundheit zu beschäftigen, wie die Stuttgarter Nachrichten berichteten.

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland unterliegt spezifischen Regelungen. Am 1. September 2012 traten Regelungen des § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) in Kraft. Diese wurden jedoch seit 2013 von Lebensmittelüberwachungsbehörden nicht vollzogen, da Oberverwaltungsgerichte Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und der Vereinbarkeit mit EU-Recht äußerten. Das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2019, dass die Verpflichtung zur amtlichen Information über bestimmte Verstöße verfassungskonform ist. Infolgedessen trat am 30. April 2019 eine gesetzliche Regelung zur Veröffentlichungsdauer von sechs Monaten in Kraft. Behörden in Berlin, insbesondere die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke, sind seitdem verpflichtet, bestimmte Rechtsverstöße zu veröffentlichen, so die Informationen von berlin.de.

Einhaltung der Vorschriften und Verbraucherinformation

Die Informationspflicht der Behörden betrifft drei Fallgruppen, darunter die Überschreitung von Grenzwerten und den Einsatz nicht zugelassener Stoffe. Die Regelung dient der Verbesserung der Transparenz im gesundheitlichen Verbraucherschutz. 중요한 점은, dass die Veröffentlichungen keine Warnungen vor den aufgeführten Lebensmitteln oder Betrieben darstellen und die Verbraucher über gesundheitlich bedenkliche Produkte auf der Internetplattform der Länder, insbesondere über lebensmittelwarnung.de, informiert werden.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer vor einer Veröffentlichung der Rechtsverstöße angehört werden müssen. Etwaige Verzögerungen bei den Veröffentlichungen können aufgrund von Anhörungsverfahren und Untersuchungszeiten auftreten.