
Die Stadtverwaltung Lübeck hat im Streit um die Nutzung von Ferienwohnungen in der Altstadt eine Wende vollzogen. Bausenatorin Joanna Hagen (parteilos) schlägt vor, eine Satzung aufzuheben, die den „Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ sichern sollte. Dieser Schritt erfolgt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, das einer Eigentümerin Recht gab, die gegen die Entscheidung der Stadt geklagt hatte, ein Wohnhaus nicht in Ferienwohnungen umwandeln zu dürfen.
Wie [ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Ferienwohnungen-in-Altstadt-Luebeck-gibt-Widerstand-auf,regionluebecknews3064.html) berichtet, plant die Stadt Lübeck, kein Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bausenatorin Hagen sieht in dieser Gerichtsentscheidung eine „faktische Vorbildwirkung“ für andere Umnutzungsanträge. Bereits im Vorjahr hatten Richter ein Nutzungsverbot von Ferienwohnungen in Lübeck aufgehoben, was die rechtlichen Rahmenbedingungen für ähnliche Fälle weiter beeinflusst hat.
Rechtliche Situation und Bedenken der Wohnungswirtschaft
Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte den Vermietern von Ferienwohnungen in Lübeck Recht gegeben und festgestellt, dass die Vorhaben zwar formal rechtswidrig seien, jedoch materiell zulässig, da sie zum Zeitpunkt der Entstehung genehmigungsfähig gewesen wären. Nachdem die Stadt Lübeck gegen die Nutzung von Ferienwohnungen geklagt hatte, prüft sie nun mögliche Einschränkungen. Das Urteil ist rechtskräftig und wird auch von der Wohnungswirtschaft kritisch betrachtet, die sich um die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt sorgt.
Lübeck geht seit 2019 gegen die nichtgenehmigte Nutzung von Ganghäusern in der Altstadt als Ferienwohnungen vor. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte bereits 2020 Nutzungsuntersagungen als rechtmäßig angesehen. Mit dem Wohnraumschutzgesetz Schleswig-Holstein, das im Mai 2024 verabschiedet wurde, plant die Stadt die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung, die die Umwandlung von Wohnungen in andere Nutzungen unterbinden soll, wie [haufe.de](https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/urteile-zu-ferienwohnungen-umwandlung-und-zweckentfremdung_84342_627076.html) anmerkt.
Der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen äußert Bedenken, dass durch das Gerichtsurteil bezahlbare Wohnungen vom Markt entzogen werden. Er hebt die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum hervor.