
In Osterholz-Scharmbeck fand kürzlich eine Feierstunde zur Einbürgerung neuer Staatsbürger in Deutschland statt. Im Rahmen dieser Zeremonie legten die Bewerberinnen und Bewerber eine feierliche Erklärung ab, in der sie sich verpflichteten, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Der Dezernent Dominik Vinbruck überreichte den neu eingebürgerten Staatsbürgern Einbürgerungsurkunden sowie das Grundgesetz.
Die Nachfrage nach deutscher Staatsbürgerschaft ist gestiegen, was auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen ist, die den Erwerb der Staatsbürgerschaft erleichtert. Die neuen Staatsbürger stammen aus verschiedenen Ländern, darunter Amerika, Afghanistan, Albanien, Belarus, Brasilien, Frankreich, Griechenland, Irak, Irland, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Libanon, Marokko, Peru, Philippinen, Rumänien, Russland, Tschechische Republik, Sambia, Syrien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Vietnam. Zu den Berufen der neuen Staatsbürger zählen Verwaltungsangestellte, Vermessungsingenieure, medizinisch-technische Angestellte, Industriemeister, sozialpädagogische Assistenten, Sicherheitsdienstmitarbeiter, Systementwickler, Pflegefachkräfte, Maschinen- und Anlagenführer sowie technische Produktdesigner.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Einbürgerung repräsentiert ein bedeutendes Ereignis sowohl für die Bewerber als auch für die Gesellschaft. Sie stellt eine Annahme von Rechten und Pflichten als Staatsbürger dar, wobei die Einbürgerungsanträge ein Bekenntnis zur bundesdeutschen Gesellschaft und der Verfassung signalisieren. Zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung gehören:
- Ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland.
- Vereinfachungen für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder.
- Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich.
- Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln bestritten werden.
- Das Bestehen eines Sprachtests ist notwendig.
- Es dürfen keine erheblichen Straftaten vorliegen und es müssen keine Bedenken seitens des Verfassungsschutzes bestehen.
- Ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands ist erforderlich.
Unter bestimmten Bedingungen kann von einzelnen Voraussetzungen abgesehen werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erläutert zudem, dass ein Beratungsgespräch in der zuständigen Behörde empfohlen wird, um den Prozess zu erleichtern. Einbürgerungsanträge können ab einem Alter von 16 Jahren selbst gestellt werden, während jüngere Bewerber von ihren Eltern unterstützt werden müssen. Antragsformulare sind bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden erhältlich. Die Kosten belaufen sich auf 255 Euro pro Person und 51 Euro für minderjährige Kinder bei gemeinsamer Einbürgerung.
Um eine Einbürgerung zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ein gewöhnlicher und regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland für fünf Jahre (drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), der Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, unbefristetes Aufenthaltsrecht, Unterhaltsfähigkeit ohne Sozialleistungen und ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1). Des Weiteren sind Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland erforderlich, die im Rahmen eines Einbürgerungstests nachgewiesen werden müssen.
Für weitere Informationen zur Einbürgerung in Deutschland bietet das Bundesamt umfangreiche Ressourcen, darunter die Möglichkeit zur Vorbereitung auf den Test sowie Hinweise zu Integrationskursen und deren Anerkennung.