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Gastronomie-Boom: Kellnerin im Biergarten begeistert mit erstklassigem Service!

Die Urlaubszeit hat in der Gastronomie zu einem Boom geführt, der sich bemerkbar macht. Eine aktuelle Schilderung beschreibt, wie die Verfügbarkeit von gutem Personal entscheidend für den Erfolg der Gastronomiebetriebe ist. Ein Autor, der kürzlich einen Kurztrip nach Görlitz unternahm, berichtet von seinen Eindrücken aus dieser Region, insbesondere aus dem benachbarten Zgorzelec, dem polnischen Teil der Stadt. Bei einem Besuch im Wirtshaus „Acanthus“ fiel die hohe Servicequalität auf, die in einem vollen Biergarten mit Blick auf die Neiße zu erleben war.

Besonders hervorgehoben wurde eine Kellnerin, die trotz des hohen Arbeitsaufkommens freundlich und motiviert agierte. Sie bot dem Autor und seiner Begleitung einen Platz in der Kellerbar an und kümmerte sich darum, einen Tisch für sie im Freien vorzubereiten. Der außergewöhnliche Service wurde als Indikator für eine gute Teamführung und angemessene Bezahlung durch den Chef gewertet, was auch die wiederholte Veröffentlichung des Artikels auf [Nordkurier](https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/biergarten-kellnerin-bettelt-bitte-suchen-sie-nicht-weiter-3555196) erklären könnte.

Bedeutung des Trinkgelds in der Gastronomie

Trinkgeld spielt eine wesentliche Rolle für die Einkommenssituation von Gastronomie-Mitarbeitern. Es wird als Anerkennung für gute Leistungen und als Motivationsinstrument betrachtet. Die Höhe des Trinkgelds variiert je nach Servicequalität und Betreuung der Gäste. Ein faires Trinkgeldsystem trägt zur Mitarbeiterzufriedenheit und einem positiven Teamklima bei. In Deutschland sind Trinkgelder steuerfrei, solange sie freiwillig und direkt vom Gast an den Mitarbeiter gegeben werden. Im Gegensatz dazu müssen Trinkgelder, die über den Arbeitgeber abgewickelt werden, treuhänderisch verwaltet werden.

Das [Teburio](https://teburio.de/magazin/trinkgeld-in-der-gastronomie/) erklärt den Unterschied zwischen Trinkgeld und Bedienungsgeld: Während Trinkgeld dem Mitarbeiter gehört, der den Service erbrachte, ist Bedienungsgeld steuerpflichtig und gehört dem Betrieb. Zudem bestätigt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, dass Arbeitgeber kein Recht auf Trinkgelder haben. Es existieren verschiedene Modelle zur Trinkgeldverteilung, die sich positiv auf die Mitarbeitermotivation und Loyalität auswirken können.