
Ein 31-jähriger Polizeibeamter in Gifhorn steht im Mittelpunkt eines juristischen Streits, nachdem er beschuldigt wurde, einem Autofahrer ein Angebot gemacht zu haben, um ein drohendes Fahrverbot aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu umgehen. Der Vorfall ereignete sich am 17. Februar 2024, als der Beamte zusammen mit einem Kollegen eine Geschwindigkeitsmessung auf der K114 durchführte.
Bei dieser Kontrolle wurde ein roter BMW Z3, gefahren von einem Gifhorner Autohändler, mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h anstelle der erlaubten 70 km/h angehalten. Dem Autohändler drohten ein Fahrverbot, ein Bußgeld von 480 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Der Polizist soll dem Händler angeboten haben, gegen eine Zahlung von insgesamt 1190 Euro das Fahrverbot abzuwenden. Die Gelder sollten zwei Tage später übergeben werden, was die Polizei veranlasste, den Vorgang zu observieren, nachdem der Autohändler die Behörde informiert hatte.
Gerichtsverhandlung und Freispruch
Das Amtsgericht Gifhorn sprach den Beamten schließlich frei, da der Vorwurf der Bestechlichkeit aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. In der Beweisaufnahme kamen Widersprüche in den Aussagen des Autohändlers und seines Fahrlehrers ans Licht, was zu einer Einstufung des Autohändlers als unglaubwürdig führte. Der Polizist argumentierte, dass er kein Motiv für Bestechlichkeit gehabt hätte und seine Anstellung beim Polizeidienst nicht riskieren würde.
Nach dem Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Hannover Berufung gegen das Urteil ein. Die 15. kleine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim wird nun die Beweisaufnahme erneut durchführen, um den Fall weiter zu klären. Bei einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht hegte der Polizist den Verdacht, dass der Autohändler um ein Telefonat und ein Treffen gebeten hatte, um rechtlichen Rat einzuholen, was er ihm riet.
Relevante Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung
In einem weiteren Zusammenhang zu Geschwindigkeitsüberschreitungen wurde in einem Artikel auf anwalt.de darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, bei Verkehrsstrafen Bescheid zu wissen. Es wird erläutert, dass eine sofortige Zahlung von Bußgeldern oft als Anerkennung der Strafe gewertet wird, wodurch das Recht auf Einspruch verloren geht. Bei Zweifeln an der korrekten Messung wird empfohlen, zunächst rechtlichen Rat einzuholen, anstatt voreilig zu zahlen, da Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen häufig vorkommen können.