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Vorsicht! Betrügerische Teerkolonnen treiben in Schleswig-Holstein ihr Unwesen!

In Schleswig-Holstein warnte eine Sprecherin des Kreises Ostholstein vor einer betrügerischen Teerkolonne, die im Bereich Plön und Ostholstein aktiv ist. Die Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit veröffentlichte diese Warnung, nachdem ein Geschädigter die Polizei eingeschaltet hatte. Die Betrüger sprechen gezielt Eigentümer größerer Grundstücke oder landwirtschaftlicher Betriebe an und behaupten, überschüssigen Asphalt von einer Baustelle zu haben, den sie zu günstigen Preisen anbieten.

Die Qualität der durchgeführten Arbeiten ist jedoch mangelhaft, und es kommen häufig Nachforderungen nach Arbeitsaufnahme auf die Geschädigten zu. Oft verschwinden die Täter nach anfänglichen Abschlagszahlungen, ohne die vereinbarten Arbeiten abzuschließen. Die Anbahnung solcher Geschäfte ist illegal, da die Betrüger keine Reisegewerbekarten vorlegen können, und die Tätigkeit wird als Schwarzarbeit eingestuft. Zeugen oder Opfer werden gebeten, sich an die Ermittlungsgruppe unter der Telefonnummer 04521/788-354 oder an jede Polizeidienststelle zu wenden. Zudem wird geraten, sich nicht auf Verkaufsgespräche einzulassen und die vermeintlichen Verkäufer des Grundstücks zu verweisen, wie [kn-online.de](https://www.kn-online.de/lokales/ploen/warnung-vor-betrugsmasche-in-sh-geldforderungen-fuer-diesen-pfusch-sind-viel-zu-hoch-FL4MOWOSJBAN3NLD3AIVARPPJA.html) berichtete.

Illegale Teerkolonnen in der Rhön

Ähnliche Vorfälle ereignen sich auch in der Rhön, wo illegale Teerkolonnen aktiv sind, die sich als Straßenbauarbeiter ausgeben. Diese Anbieter gaben zu einem früheren Zeitpunkt an, Straßenbauarbeiten durchzuführen und boten übrig gebliebenen Teer zu einem günstigen Quadratmeterpreis an. Ein betroffener Anwohner beauftragte die Betrüger mit dem Asphaltieren seiner Hofeinfahrt und erhielt nach Abschluss der mangelhaften Arbeiten eine hohe vierstellige Rechnung.

Dr. Christoph Schetter, Obermeister der Innung des Bauhandwerks Fulda, warnte vor solchen unseriösen Anbietern. Er wies darauf hin, dass der Gebrauch des Begriffs Teer auf mangelnde Fachkenntnis hinweist und als Zeichen für illegale Dienstleistungen gilt. Teer ist aufgrund seiner gesundheitsschädlichen Wirkungen seit Jahrzehnten nicht mehr im Straßenbau zulässig, und die Entsorgung teerhaltiger Materialien kann kostspielig sein. Es besteht die Gefahr, dass unseriöse Anbieter solche Materialien illegal entsorgen, indem sie sie mit neuem Asphalt mischen. Selbstverständlich sind diese Praktiken rechtswidrig und können zu hohen Sanierungskosten für Grundstückseigentümer führen, wie [osthessen-news.de](https://osthessen-news.de/n11690852/nach-betrug-in-der-rhoen-so-entlarven-sie-die-teerkolonne.html) berichtete.